Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.
Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
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(2) Durch dieJeder Gemeindeverband hat eine Satzung und die Geschäftsordnung (§ 10 Abs. 2) muß die Organisationaufzuweisen. Die Satzung hat auf der Grundlage dieses Gesetzes und Tätigkeit des Gemeindeverbandes so geregelt sein, daß eine ordnungsgemäße Besorgung der Aufgaben des Gemeindeverbandes gewährleistet istsonst in Betracht kommenden gesetzlichen Bestimmungen folgendes festzulegen bzw. zu regeln:
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(2) Durch dieJeder Gemeindeverband hat eine Satzung und die Geschäftsordnung (§ 10 Abs. 2) muß die Organisationaufzuweisen. Die Satzung hat auf der Grundlage dieses Gesetzes und Tätigkeit des Gemeindeverbandes so geregelt sein, daß eine ordnungsgemäße Besorgung der Aufgaben des Gemeindeverbandes gewährleistet istsonst in Betracht kommenden gesetzlichen Bestimmungen folgendes festzulegen bzw. zu regeln: