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(1) Die Überschrift zu § 15 und der § 16a in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 31/1988 treten mit 1. Juni 1988 in Kraft.
§ 17 Abs. 2 dritter Satz tritt mit 1. Jänner 1988 in Kraft.
(2) Die §§ 3 Abs. 4, 4a, 6 Abs. 1, 7 Abs. 1, 8 Abs. 1 und 3, 9 Abs. 1, 3 bis 5 und § 10 Abs. 1 in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 77/1993 treten mit 1. April 1993 in Kraft. Die Anpassung der Geschäftsordnungen an § 10 Abs. 1 in der Fassung des zitierten Gesetzes hat innerhalb von sechs Monaten nach dem genannten Zeitpunkt zu erfolgen.
(1) Die Überschrift zu § 15 und der § 16a in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 31/1988 treten mit 1. Juni 1988 in Kraft.
§ 17 Abs. 2 dritter Satz tritt mit 1. Jänner 1988 in Kraft.
(2) Die §§ 3 Abs. 4, 4a, 6 Abs. 1, 7 Abs. 1, 8 Abs. 1 und 3, 9 Abs. 1, 3 bis 5 und § 10 Abs. 1 in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 77/1993 treten mit 1. April 1993 in Kraft. Die Anpassung der Geschäftsordnungen an § 10 Abs. 1 in der Fassung des zitierten Gesetzes hat innerhalb von sechs Monaten nach dem genannten Zeitpunkt zu erfolgen.