§ 28 BGG

Bebauungsgrundlagengesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.1969 bis 31.12.9999

 

(1) Dieses Gesetz tritt mit 1. Jänner 1969 in Kraft.

(2) Mit dem Inkraftreten dieses Gesetzes verlieren vom Salzburger Bauerleichterungsgesetz 1959, LGBl. Nr. 100, § 1 Abs. 3, § 6 Abs. 2 und § 12 die Wirksamkeit.

Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.1969 bis 31.12.9999

 

(1) Dieses Gesetz tritt mit 1. Jänner 1969 in Kraft.

(2) Mit dem Inkraftreten dieses Gesetzes verlieren vom Salzburger Bauerleichterungsgesetz 1959, LGBl. Nr. 100, § 1 Abs. 3, § 6 Abs. 2 und § 12 die Wirksamkeit.

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