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Verfahren
(1) Der Bewerber hat dem Ansuchen um Betriebsbewilligung folgende Unterlagen anzuschließen:
1. |
| |||||||||
2. | Bau- und Betriebsbeschreibungen, aus denen der beabsichtigte Verwendungszweck der Betriebsräume | |||||||||
(2) Im Falle der Nutzung von klimatischen Faktoren hat der Bewerber weiters eine Klimabeschreibung, aus der die im § 24 geforderten Einzelheiten ersehen werden können, beizubringen. Hinsichtlich der Verfassung der Klimabeschreibung gilt § 24 Abs. 3 sinngemäß.
Verfahren
(1) Der Bewerber hat dem Ansuchen um Betriebsbewilligung folgende Unterlagen anzuschließen:
1. |
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2. | Bau- und Betriebsbeschreibungen, aus denen der beabsichtigte Verwendungszweck der Betriebsräume | |||||||||
(2) Im Falle der Nutzung von klimatischen Faktoren hat der Bewerber weiters eine Klimabeschreibung, aus der die im § 24 geforderten Einzelheiten ersehen werden können, beizubringen. Hinsichtlich der Verfassung der Klimabeschreibung gilt § 24 Abs. 3 sinngemäß.