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Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
Behörde im Sinne dieses Gesetzes ist die Landesregierung. Die Ahndung von Verwaltungsübertretungen obliegt der Bezirksverwaltungsbehörde.
Behörde im Sinne dieses Gesetzes ist die Landesregierung. Die Ahndung von Verwaltungsübertretungen obliegt der Bezirksverwaltungsbehörde.