Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.
Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
Einer Bewilligung bedürfen nicht:
1. | Sammlungen in den | |||||||||
2. | Sammlungen, die in außerordentlichen Notständen vom Bürgermeister angeordnet werden; | |||||||||
3. | Sammlungen für einen wohltätigen Zweck unter den Teilnehmern einer Veranstaltung, sofern die Veranstaltung in einem anderen Personen nicht zugänglichem Raume stattfindet; | |||||||||
4. | herkömmliche Sammlungen durch Angehörige eines Betriebes bei den dort Beschäftigten; | |||||||||
5. | herkömmliche Sammlungen unter den Parteien eines Wohnhauses in Angelegenheiten der Hausbewohner | |||||||||
6. | die Werbung von nach den Vereinsstatuten mit Rechten und Pflichten ausgestatteten Vereinsmitgliedern. |
Einer Bewilligung bedürfen nicht:
1. | Sammlungen in den | |||||||||
2. | Sammlungen, die in außerordentlichen Notständen vom Bürgermeister angeordnet werden; | |||||||||
3. | Sammlungen für einen wohltätigen Zweck unter den Teilnehmern einer Veranstaltung, sofern die Veranstaltung in einem anderen Personen nicht zugänglichem Raume stattfindet; | |||||||||
4. | herkömmliche Sammlungen durch Angehörige eines Betriebes bei den dort Beschäftigten; | |||||||||
5. | herkömmliche Sammlungen unter den Parteien eines Wohnhauses in Angelegenheiten der Hausbewohner | |||||||||
6. | die Werbung von nach den Vereinsstatuten mit Rechten und Pflichten ausgestatteten Vereinsmitgliedern. |