Wiener Tiermaterialienverordnung (W-TMV) Fundstelle

Wiener Tiermaterialienverordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 04.07.2009 bis 31.12.9999

Verordnung des Landeshauptmannes von Wien über die Beseitigung von nicht für den menschlichen Verzehr bestimmten ganzen Tierkörpern sowie für die Festlegung von Gebühren für die Zulassung und Kontrolle von Betrieben (Wiener Tiermaterialienverordnung)

Änderung

LGBl. Nr. 36/2009

LGBl. Nr. 21/2014

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund § 12 Abs. 1 und Abs. 2 Z 2 Tiermaterialiengesetz, BGBl. I Nr. 141/2003, wird verordnet:

Aktuelle Fassung

In Kraft vom 04.07.2009 bis 31.12.9999

Verordnung des Landeshauptmannes von Wien über die Beseitigung von nicht für den menschlichen Verzehr bestimmten ganzen Tierkörpern sowie für die Festlegung von Gebühren für die Zulassung und Kontrolle von Betrieben (Wiener Tiermaterialienverordnung)

Änderung

LGBl. Nr. 36/2009

LGBl. Nr. 21/2014

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund § 12 Abs. 1 und Abs. 2 Z 2 Tiermaterialiengesetz, BGBl. I Nr. 141/2003, wird verordnet:

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