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Verweisungen auf bundesrechtliche Vorschriften
Die in diesem Gesetz enthaltenen Verweisungen auf bundesrechtliche Vorschriften beziehen sich auf die nachstehend angeführte Fassung:
1. | Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz 1991 (AVG), BGBl Nr 51, zuletzt geändert durch das Gesetz BGBl I Nr 191/1999 und die Kundmachung BGBl I Nr 194/1999; | |||||||||
2. | Opferfürsorgegesetz, BGBl Nr 183/1947, zuletzt geändert durch das Gesetz BGBl I Nr 16/1999; | |||||||||
3. | Rundfunkgebührengesetz (RGG), BGBl I Nr 159/1999. |
Verweisungen auf bundesrechtliche Vorschriften
Die in diesem Gesetz enthaltenen Verweisungen auf bundesrechtliche Vorschriften beziehen sich auf die nachstehend angeführte Fassung:
1. | Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz 1991 (AVG), BGBl Nr 51, zuletzt geändert durch das Gesetz BGBl I Nr 191/1999 und die Kundmachung BGBl I Nr 194/1999; | |||||||||
2. | Opferfürsorgegesetz, BGBl Nr 183/1947, zuletzt geändert durch das Gesetz BGBl I Nr 16/1999; | |||||||||
3. | Rundfunkgebührengesetz (RGG), BGBl I Nr 159/1999. |