§ 7 Sbg. EZG

Salzburger Ehrenzeichengesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.10.2007 bis 31.12.9999

Katastrophenhilfe-Medaille Verdienstzeichen für besonderen Hilfseinsatz

§ 7

(1) Als Anerkennung für besondere Verdienste bei Hilfseinsätzen, die persönliche und aufopfernde Teilnahme an den Hilfs- und Rettungsaktionen anlässlich der Abwehr von Katastrophen im Land Salzburgdie Einsatzkräfte besonders physisch oder psychisch beanspruchen, wird die Medaille des Landes Salzburgdas Verdienstzeichen für Katastrophenhilfe (Katastrophenhilfe-Medaille) in den Stufen Gold, Silber und Bronzebesonderen Hilfseinsatz verliehen.

(2) Die Katastrophenhilfe-MedailleDas Verdienstzeichen für besonderen Hilfseinsatz kann mehrmals - für denan Personen verliehen werden, die sich unter außerordentlichem persönlichen Einsatz bei einer Katastrophe jedoch nur einmal - verliehen werden. Für den ersten Einsatz wirdder Rettung von Menschen aus Not und der Bewältigung von großen Gefährdungen von Sachen für die Medaille in Bronze, ab dem fünften Einsatz in Silber und ab dem zehnten Einsatz in Gold verliehen. Weitere Einsätze werden mit einer Spange gewürdigt, aus der der wiederholte Einsatz ersichtlich istGemeinschaft besonders verdient gemacht haben.

(3) Die Verleihung der Lebensrettungs-Medaille des Landes Salzburg für eine Rettungstat, die anlässlich der Abwehr einer Katastrophe gesetzt worden ist, schließt die Verleihung der Katastrophenhilfe-Medaille nicht aus.

Stand vor dem 30.09.2007

In Kraft vom 01.06.2001 bis 30.09.2007

Katastrophenhilfe-Medaille Verdienstzeichen für besonderen Hilfseinsatz

§ 7

(1) Als Anerkennung für besondere Verdienste bei Hilfseinsätzen, die persönliche und aufopfernde Teilnahme an den Hilfs- und Rettungsaktionen anlässlich der Abwehr von Katastrophen im Land Salzburgdie Einsatzkräfte besonders physisch oder psychisch beanspruchen, wird die Medaille des Landes Salzburgdas Verdienstzeichen für Katastrophenhilfe (Katastrophenhilfe-Medaille) in den Stufen Gold, Silber und Bronzebesonderen Hilfseinsatz verliehen.

(2) Die Katastrophenhilfe-MedailleDas Verdienstzeichen für besonderen Hilfseinsatz kann mehrmals - für denan Personen verliehen werden, die sich unter außerordentlichem persönlichen Einsatz bei einer Katastrophe jedoch nur einmal - verliehen werden. Für den ersten Einsatz wirdder Rettung von Menschen aus Not und der Bewältigung von großen Gefährdungen von Sachen für die Medaille in Bronze, ab dem fünften Einsatz in Silber und ab dem zehnten Einsatz in Gold verliehen. Weitere Einsätze werden mit einer Spange gewürdigt, aus der der wiederholte Einsatz ersichtlich istGemeinschaft besonders verdient gemacht haben.

(3) Die Verleihung der Lebensrettungs-Medaille des Landes Salzburg für eine Rettungstat, die anlässlich der Abwehr einer Katastrophe gesetzt worden ist, schließt die Verleihung der Katastrophenhilfe-Medaille nicht aus.

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