Die Artikel I bis XV treten mit Beginn der XXXII. Gesetzgebungsperiode des Landtages in Kraft.Artikel III(LGBl Nr 108/2019)Inkrafttreten und Übergangsbestimmung(1) Dieses Gesetz tritt mit Ablauf des Tages der Kundmachung, frühestens jedoch am 1. Jänner 2020 in Kraft. mehr lesen...
Mit Artikel II des Gesetzes LGBl Nr 48/2000 wurden folgende Übergangsbestimmungen getroffen:(1) Dieses Gesetz tritt an dem der Kundmachung im Landesgesetzblatt folgenden Tag in Kraft.Mit Art V des Gesetzes LGBl Nr 59/2006 wurde folgende Übergangsbestimmung getroffen:Mit Artikel III des Gesetzes L... mehr lesen...
Für die Vordrucke des ärztlichen Behandlungsscheins des Totenbeschaubefundes, des Totenbeschauprotokolls und des Leichentransportscheins werden die in den Anlagen 1 bis 4 enthaltenen Muster festgelegt. mehr lesen...