Die Artikel I bis XV treten mit Beginn der XXXII. Gesetzgebungsperiode des Landtages in Kraft.Artikel III(LGBl Nr 108/2019)Inkrafttreten und Übergangsbestimmung(1) Dieses Gesetz tritt mit Ablauf des Tages der Kundmachung, frühestens jedoch am 1. Jänner 2020 in Kraft. mehr lesen...
Für die Vordrucke des ärztlichen Behandlungsscheins des Totenbeschaubefundes, des Totenbeschauprotokolls und des Leichentransportscheins werden die in den Anlagen 1 bis 4 enthaltenen Muster festgelegt. mehr lesen...