Anl. 1 Sbg. LBV

Salzburger Leichen- und Bestattungsverordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 07.08.2010 bis 31.12.9999

Ärztlicher Behandlungsschein1)

Familienname/Nachname (unterstreichen) und Vorname, gegebenenfalls akademischer Grad

Geschlecht Tag und Ort der Geburt

Letzte Wohnanschrift

stand in der Zeit vom bis

wegen

in meiner ärztlichen Behandlung Eingesetzter Herzschrittmacher? und ist (Zutreffendes ankreuzen) ?o ja o nein

o nach Mitteilung desjenigen, der diese Bestätigung verlangt ?,

o wie ich mich selbst überzeugte

?o in meiner Gegenwart

verstorben.

Zeit (Tag, Monat, Jahr, Stunde und Minute) sowie Ort2) des Todes

1. Todesursache, und zwar in Zeitdauer zwischen Beginn

der deutscher oder lateinischer Beginn der Erkrankung

wissenschaftlicher Bezeichnung und Tod

wissenschaftlicher Bezeichnung

(in Blockschrift)

a)

Leiden, welches den Tod oder die

zum Tod führende(n) Folgekrankheit(en)

verursacht hat

b)

Allfällige Folgekrankheit(en), welche

den Tod unmittelbar herbeigeführt hat

(haben)

(nicht die Art des Todeseintritts wie zB Herz-Kreislaufversagen, Atemstillstand)

c)

Andere wesentliche Leiden, die zur Zeit

des Todes bestanden haben

b) Allfällige Folgekrankheit(en), welche

Bei gewaltsamen Todesfällen (Selbstmord, Mord, Totschlag, Verunglückung) genaue

2.

den Tod unmittelbar herbeigeführt hat (haben)
(nicht die Art des Todeseintritts wie zB Herz-Kreislaufversagen, Atemstillstand)

Einzelheiten über Art und Weise sowie

Ursache des gewaltsamen Todes

c)

andere wesentliche Leiden, die zur Zeit

des Todes bestanden haben

2.

Bei gewaltsamen Todesfällen (Selbstmord, Mord, Totschlag, Verunglückung) genaue

Einzelheiten über Art und Weise sowie Ursache

des gewaltsamen Todes

_________________________ _____________________________________

Ort und Datum Unterschrift und Stampiglie des

behandelnden Arztes bzw der

Krankenanstalt

1)

Der ärztliche Behandlungsschein ist gemäß § 4 Abs 1 des Salzburger Leichen- und Bestattungsgesetzes 1986 vom behandelnden Arzt auszustellen, in dessen Behandlung der Verstorbene innerhalb eines Monats vor Eintritt des Todes stand.

2)

Anschrift der Krankenanstalt oder der Wohnung, in der der Tod eingetreten ist; sonst möglichst genaue Bezeichnung des Todesortes.

Stand vor dem 06.08.2010

In Kraft vom 01.05.2005 bis 06.08.2010

Ärztlicher Behandlungsschein1)

Familienname/Nachname (unterstreichen) und Vorname, gegebenenfalls akademischer Grad

Geschlecht Tag und Ort der Geburt

Letzte Wohnanschrift

stand in der Zeit vom bis

wegen

in meiner ärztlichen Behandlung Eingesetzter Herzschrittmacher? und ist (Zutreffendes ankreuzen) ?o ja o nein

o nach Mitteilung desjenigen, der diese Bestätigung verlangt ?,

o wie ich mich selbst überzeugte

?o in meiner Gegenwart

verstorben.

Zeit (Tag, Monat, Jahr, Stunde und Minute) sowie Ort2) des Todes

1. Todesursache, und zwar in Zeitdauer zwischen Beginn

der deutscher oder lateinischer Beginn der Erkrankung

wissenschaftlicher Bezeichnung und Tod

wissenschaftlicher Bezeichnung

(in Blockschrift)

a)

Leiden, welches den Tod oder die

zum Tod führende(n) Folgekrankheit(en)

verursacht hat

b)

Allfällige Folgekrankheit(en), welche

den Tod unmittelbar herbeigeführt hat

(haben)

(nicht die Art des Todeseintritts wie zB Herz-Kreislaufversagen, Atemstillstand)

c)

Andere wesentliche Leiden, die zur Zeit

des Todes bestanden haben

b) Allfällige Folgekrankheit(en), welche

Bei gewaltsamen Todesfällen (Selbstmord, Mord, Totschlag, Verunglückung) genaue

2.

den Tod unmittelbar herbeigeführt hat (haben)
(nicht die Art des Todeseintritts wie zB Herz-Kreislaufversagen, Atemstillstand)

Einzelheiten über Art und Weise sowie

Ursache des gewaltsamen Todes

c)

andere wesentliche Leiden, die zur Zeit

des Todes bestanden haben

2.

Bei gewaltsamen Todesfällen (Selbstmord, Mord, Totschlag, Verunglückung) genaue

Einzelheiten über Art und Weise sowie Ursache

des gewaltsamen Todes

_________________________ _____________________________________

Ort und Datum Unterschrift und Stampiglie des

behandelnden Arztes bzw der

Krankenanstalt

1)

Der ärztliche Behandlungsschein ist gemäß § 4 Abs 1 des Salzburger Leichen- und Bestattungsgesetzes 1986 vom behandelnden Arzt auszustellen, in dessen Behandlung der Verstorbene innerhalb eines Monats vor Eintritt des Todes stand.

2)

Anschrift der Krankenanstalt oder der Wohnung, in der der Tod eingetreten ist; sonst möglichst genaue Bezeichnung des Todesortes.

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