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1. ABSCHNITT
Einleitung
Inhalt
Dieses Landesgesetz enthält die näheren Bestimmungen über die Bürgerinnen- und Bürgerrechte
1. | Bürgerinnen- und Bürger-Initiative (Art. 59 Oö. L-VG) und | |||||||||
2. | Bürgerinnen- und Bürger-Abstimmung (Art. 60 Oö. L-VG). |
1. ABSCHNITT
Einleitung
Inhalt
Dieses Landesgesetz enthält die näheren Bestimmungen über die Bürgerinnen- und Bürgerrechte
1. | Bürgerinnen- und Bürger-Initiative (Art. 59 Oö. L-VG) und | |||||||||
2. | Bürgerinnen- und Bürger-Abstimmung (Art. 60 Oö. L-VG). |