Verordnung der Vorarlberger Landesregierung über die Bildung des Gemeindeverbandes „Krankenhaus und Altersheim Au“ (Vbg. VLBGAA) Fundstelle

Verordnung der Vorarlberger Landesregierung über die Bildung des Gemeindeverbandes „Krankenhaus und Altersheim Au“

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 20.09.1967 bis 31.12.9999

Verordnung der Vorarlberger Landesregierung über die Bildung des Gemeindeverbandes „Krankenhaus und Altersheim Au“

StF: LGBl.Nr. 33/1967

Änderung

LGBl.Nr. 42/1985

LGBl.Nr. 54/1990

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 89 des Gemeindegesetzes, LGBl.Nr. 45/1965, wird verordnet:

Aktuelle Fassung

In Kraft vom 20.09.1967 bis 31.12.9999

Verordnung der Vorarlberger Landesregierung über die Bildung des Gemeindeverbandes „Krankenhaus und Altersheim Au“

StF: LGBl.Nr. 33/1967

Änderung

LGBl.Nr. 42/1985

LGBl.Nr. 54/1990

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 89 des Gemeindegesetzes, LGBl.Nr. 45/1965, wird verordnet:

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