§ 5 Vbg. VLBGAA

Verordnung der Vorarlberger Landesregierung über die Bildung des Gemeindeverbandes „Krankenhaus und Altersheim Au“

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 12.10.1985 bis 31.12.9999

Organe des Verbandes sind

a)

der Verwaltungsausschuß

b)

der Obmann.Verwaltungsvorstand

c)

der Obmann.

*) Fassung LGBl.Nr. 42/1985

Stand vor dem 11.10.1985

In Kraft vom 19.09.1967 bis 11.10.1985

Organe des Verbandes sind

a)

der Verwaltungsausschuß

b)

der Obmann.Verwaltungsvorstand

c)

der Obmann.

*) Fassung LGBl.Nr. 42/1985

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