§ 1 Oö. EV 2005 Bewertungskriterien

Oö. Einreihungsverordnung 2005

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2008 bis 31.12.9999
§ 1

Bewertungskriterien

(1) Bei der Bewertung sind die im § 22 Oö. GG 2001 angeführten Bewertungskriterien in folgenden Abstufungen zu berücksichtigen. Für die einzelnen Kriterien bzw. Abstufungen sind insbesondere folgende Merkmale charakteristisch.

(2) Fachwissen (§ 22 Abs. 2 Z. 1 Oö. GG 2001):

-------------------------------------------------------------------

Abstufungen Merkmale

-------------------------------------------------------------------

1. Einfache Fähig- Durch einfache Arbeitsanweisung vermittelbare

keiten und Grundkenntnisse sind erforderlich.

Kenntnisse

Abstufungen

Merkmale

1.

Einfache Fähigkeiten und Kenntnisse

Durch einfache Arbeitsanweisung vermittelbare Grundkenntnisse sind erforderlich.

2.

Fachliche Grundkenntnisse

Durch Anlernen vermittelbare Kenntnisse für

-

einfache und standardisierte Arbeitsvorgänge oder

-

für die Verwendung einfacher technischer Einrichtungen

sind erforderlich.

3.

Fachkenntnisse

Durch Praxis erworbene Fertigkeiten oder methodische Kenntnisse in bestimmten Fachgebieten, einschließlich der Fertigkeiten oder Kenntnisse zum Gebrauch von Spezialeinrichtungen sind erforderlich.

4.

Fortgeschrittene Fachkenntnisse

Im Arbeitsprozess gewonnene und durch zusätzliche Ausbildung (z. B. Matura) erweiterte Fachkenntnisse sind erforderlich.

5.

Grundlegende spezielle oder wissenschaftliche Kenntnisse

Durch breite Erfahrung, zusätzliche Weiterbildung oder formelle Fach- oder Hochschulausbildung vermittelte Kenntnisse, die das Können und Verstehen von Techniken, Methoden und Zusammenhängen sowie wissenschaftlicher Theorien und Grundsätze ermöglichen, sind erforderlich.

6.

Ausgereifte spezielle oder wissenschaftliche Kenntnisse

Durch mehrjährige Erfahrungen in der Praxis erworbene, fundierte Kenntnisse in Spezialgebieten oder das Wissen zur Beherrschung komplexer Arbeitsgebiete sind erforderlich.

7.

Beherrschung von komplexen Aufgaben oder von Spezialbereichen

Durch langjährige Erfahrung sowie durch umfassende Fortbildung erworbene Kenntnisse zur Beherrschung von

-

Techniken und Theorien einschließlich ihrer Umsetzung in einem speziellen Aufgabengebiet oder

-

komplexen und vielschichtigen Aufgabengebieten

sind erforderlich.

2. Fachliche Grund- Durch Anlernen vermittelbare Kenntnisse für

kenntnisse - einfache und standardisierte

Arbeitsvorgänge oder

- für die Verwendung einfacher technischer

Einrichtungen

sind erforderlich.

3. Fachkenntnisse Durch Praxis erworbene Fertigkeiten oder

methodische Kenntnisse in bestimmten

Fachgebieten, einschließlich der Fertigkeiten

oder Kenntnisse zum Gebrauch von

Spezialeinrichtungen sind erforderlich.

4. Fortgeschrittene Im Arbeitsprozess gewonnene und durch

Fachkenntnisse zusätzliche Ausbildung (z.B. Matura)

erweiterte Fachkenntnisse sind erforderlich.

5. Grundlegende Durch breite Erfahrung, zusätzliche

spezielle oder Weiterbildung oder formelle Fach- oder

wissenschaftliche Hochschulausbildung vermittelte Kenntnisse,

Kenntnisse die das Können und Verstehen von Techniken,

Methoden und Zusammenhängen sowie

wissenschaftlicher Theorien und Grundsätze

ermöglichen, sind erforderlich.

6. Ausgereifte Durch mehrjährige Erfahrungen in der Praxis

spezielle oder erworbene, fundierte Kenntnisse in

wissenschaftliche Spezialgebieten oder das Wissen zur

Kenntnisse Beherrschung komplexer Arbeitsgebiete sind

erforderlich.

7. Beherrschung von Durch langjährige Erfahrung sowie durch

komplexen umfassende Fortbildung erworbene

Aufgaben oder von Kenntnisse zur Beherrschung von

Spezialbereichen - Techniken und Theorien einschließlich ihrer

Umsetzung in einem speziellen

Aufgabengebiet oder

- komplexen und vielschichtigen

Aufgabengebieten

sind erforderlich.

(3) Managementwissen (§ 22 Abs. 2 Z. 2 Oö. GG 2001):

-------------------------------------------------------------------

Abstufungen Merkmale

-------------------------------------------------------------------

1. Minimal Ausführung einer Aufgabe, die nach Zielsetzung

und Inhalt weitgehend spezifiziert ist und

keine Überwachung anderer Stellen umfasst.

Abstufungen

Merkmale

1.

Minimal

Ausführung einer Aufgabe, die nach Zielsetzung und Inhalt weitgehend spezifiziert ist und keine Überwachung anderer Stellen umfasst.

2.

Begrenzt

Durchführung oder Überwachung der Durchführung einer oder mehrerer dem Ziel und Inhalt nach klar festgelegter Aufgaben unter angemessener Berücksichtigung ihrer Beziehung zu angrenzenden Sachgebieten.

3.

Homogen

Interne Integration von ihrer Zielsetzung nach weitgehend einheitlichen Unterfunktionen oder verwandten Teilbereichen sowie externe Koordination mit anderen Funktionen oder Bereichen.

4.

Heterogen

Integration und Koordination von Funktionen oder Bereichen, die auf Grund ihrer Größe oder Komplexität eigene und teilweise divergierende Zielsetzungen entwickeln.

5.

Breit

Integration und Koordination von allen Funktionen sowie Bereichen des Unternehmens oder der Organisation.

2. Begrenzt Durchführung oder Überwachung der Durchführung

einer oder mehrerer dem Ziel und Inhalt nach

klar festgelegter Aufgaben unter angemessener

Berücksichtigung ihrer Beziehung zu

angrenzenden Sachgebieten.

3. Homogen Interne Integration von ihrer Zielsetzung nach

weitgehend einheitlichen Unterfunktionen oder

verwandten Teilbereichen sowie externe

Koordination mit anderen Funktionen oder

Bereichen.

4. Heterogen Integration und Koordination von Funktionen

oder Bereichen, die auf Grund ihrer Größe oder

Komplexität eigene und teilweise divergierende

Zielsetzungen entwickeln.

5. Breit Integration und Koordination von allen

Funktionen sowie Bereichen des Unternehmens

oder der Organisation.

(4) Umgang mit Menschen (§ 22 Abs. 2 Z. 3 Oö. GG 2001):

-------------------------------------------------------------------

Abstufungen

Merkmale

1.

Minimal

Eine durchschnittliche Höflichkeit und Gewandtheit im Umgang mit Menschen ist erforderlich.

2.

Wichtig

Die Fähigkeit, andere zu verstehen, anzuleiten und zu unterstützen ist von Bedeutung. Überzeugung und Argumentation erfolgt auf der Basis von Sachwissen.

3.

Unentbehrlich:

Interaktion mit anderen zur Beeinflussung und Veränderung von deren Verhaltensweisen ist unentbehrlich. Dies beinhaltet die Entwicklung und Begeisterung anderer sowie die Schaffung eines entsprechenden Arbeitsklimas.

Abstufungen Merkmale

-------------------------------------------------------------------

1. Minimal Eine durchschnittliche Höflichkeit und

Gewandtheit im Umgang mit Menschen ist

erforderlich.(Anm: LGBl. Nr. 67/2007)

2. Wichtig Die Fähigkeit, andere zu verstehen, anzuleiten

und zu unterstützen ist von Bedeutung.

Überzeugung und Argumentation erfolgt auf der

Basis von Sachwissen.

3. Unentbehrlich Die Fähigkeit, andere zu verstehen,

anzuleiten, zu motivieren und zu entwickeln

ist unerlässliche Voraussetzung.

(5) Denkrahmen (§ 22 Abs. 2 Z. 4 Oö. GG 2001):

-------------------------------------------------------------------

Abstufungen Merkmale

-------------------------------------------------------------------

1. Strikte Routine Einfache und detaillierte Anweisungen

bestimmen das Denken.

Abstufungen

Merkmale

1.

Strikte Routine

Einfache und detaillierte Anweisungen bestimmen das Denken.

2.

Routine

Standardisierte Routineabläufe und genaue Anweisungen bestimmen das Denken.

3.

Teilroutine

Geringfügig verschiedenartige Verfahrensweisen unter Verwendung von Präzedenzfällen sowie vorgegebenen Methoden und Normen bestimmen das Denken.

4.

Methoden und Normen

Wesentlich verschiedenartige Verfahrensweisen unter Verwendung von bekannten Methoden und Normen bestimmen das Denken.

5.

Grundsätze und Ziele

Klar definierte Grundsätze und Richtlinien sowie vorgegebene Ziele in Teilbereichen bestimmen das Denken.

6.

Grob definierte Grundsätze,Zielsetzungen

Grob definierte Unternehmens- oder Organisationsrichtlinien und spezifizierte Unternehmens- oder Organisationsziele bestimmen das Denken.

7.

Gesamt-strategischorientiert

Grundsätze der allgemeinen Unternehmens- oder Organisationspolitik und Gesamtziele bestimmen das Denken.

2. Routine Standardisierte Routineabläufe und genaue

Anweisungen bestimmen das Denken.

3. Teilroutine Geringfügig verschiedenartige Verfahrensweisen

unter Verwendung von Präzedenzfällen sowie

vorgegebenen Methoden und Normen bestimmen das

Denken.

4. Methoden und Wesentlich verschiedenartige Verfahrensweisen

Normen unter Verwendung von bekannten Methoden und

Normen bestimmen das Denken.

5. Grundsätze und Klar definierte Grundsätze und Richtlinien

Ziele sowie vorgegebene Ziele in Teilbereichen

bestimmen das Denken.

6. Grob definierte Grob definierte Unternehmens- oder

Grundsätze, Organisationsrichtlinien und spezifizierte

Zielsetzungen Unternehmens- oder Organisationsziele

bestimmen das Denken.

7. Gesamt- Grundsätze der allgemeinen Unternehmens- oder

strategisch Organisationspolitik und Gesamtziele

orientiert bestimmen das Denken.

(6) Denkanforderung (§ 22 Abs. 2 Z. 5 Oö. GG 2001):

-------------------------------------------------------------------

Abstufungen Merkmale

-------------------------------------------------------------------

1. Wiederholend Identische Situationen, deren Lösung eine

einfache Auswahl aus dem Gelernten erfordert,

sind zu bewältigen.

Abstufungen

Merkmale

1.

Wiederholend

Identische Situationen, deren Lösung eine einfache Auswahl aus dem Gelernten erfordert, sind zu bewältigen.

2.

Ähnlich

Ähnliche Situationen, deren Lösung eine sorgfältige Unterscheidung und Auswahl aus dem Gelernten erfordern, sind zu bewältigen.

3.

Unterschiedlich

Unterschiedliche Situationen, die eine Problemanalyse und Suche nach Lösungswegen im Rahmen des gesicherten Standes des Wissens erfordern, sind zu bewältigen.

4.

Adaptiv

Komplexe Situationen, die eine Analyse, Interpretation, Bewertung und besondersausgeprägte Urteilsfähigkeit oder konstruktives und innovatives Denken erfordern, sind zu bewältigen; Strategien sind zu entwickeln.

2. Ähnlich Ähnliche Situationen, deren Lösung eine

sorgfältige Unterscheidung und Auswahl aus dem

Gelernten erfordern, sind zu bewältigen.

3. Unterschiedlich Unterschiedliche Situationen, die eine

Problemanalyse und Suche nach Lösungswegen im

Rahmen des gesicherten Standes des Wissens

erfordern, sind zu bewältigen.

4. Adaptiv Komplexe Situationen, die eine Analyse,

Interpretation, Bewertung und besonders

ausgeprägte Urteilsfähigkeit oder

konstruktives und innovatives Denken

erfordern, sind zu bewältigen; Strategien sind

zu entwickeln.

(7) Handlungsfreiheit (§ 22 Abs. 2 Z. 6 Oö. GG 2001):

-------------------------------------------------------------------

Abstufungen Merkmale

-------------------------------------------------------------------

1. Detailliert Direkte und detaillierte Anweisungen sowie

angewiesen unmittelbare Kontrolle bestimmen das Handeln.

Abstufungen

Merkmale

1.

Detailliert angewiesen

Direkte und detaillierte Anweisungen sowieunmittelbare Kontrolle bestimmen das Handeln.

2.

Angewiesen

Anordnungen und bestehende Arbeitsvorschriften sowie unmittelbare Kontrolle bestimmen das Handeln.

3.

Standardisiert

Vorgegebene Arbeitsweisen und Verfahren, allgemeine Arbeitsvorschriften sowie Teilergebnis- und Erfolgskontrolle bestimmen das Handeln.

4.

Richtliniengebunden

Arbeitsweisen und Verfahren, die aus der Praxis heraus entstanden oder für die genaue Richtlinien vorhanden sind sowie eine allgemeine Erfolgskontrolle bestimmen das Handeln.

5.

Allgemein geregelt

Allgemeine Vorgangsweisen und Verfahren, für die generelle Regelungen oder Richtlinien vorhanden sind, sowie die Erreichung definierter Ziele bestimmen das Handeln.

6.

Funktionsorientiert

Grobe Ziele oder Ziele in bestimmten Bereichen bestimmen das Handeln.

7.

Strategisch orientiert

Strategische Zielsetzungen sowie die generelle Unternehmens- oder Organisationspolitik bestimmen das Handeln.

2. Angewiesen Anordnungen und bestehende Arbeitsvorschriften

sowie unmittelbare Kontrolle bestimmen das

Handeln.

3. Standardisiert Vorgegebene Arbeitsweisen und Verfahren,

allgemeine Arbeitsvorschriften sowie

Teilergebnis- und Erfolgskontrolle bestimmen

das Handeln.

4. Richtlinien- Arbeitsweisen und Verfahren, die aus der

gebunden Praxis heraus entstanden oder für die genaue

Richtlinien vorhanden sind sowie eine

allgemeine Erfolgskontrolle bestimmen das

Handeln.

5. Allgemein Allgemeine Vorgangsweisen und Verfahren, für

geregelt die generelle Regelungen oder Richtlinien

vorhanden sind, sowie die Erreichung

definierter Ziele bestimmen das Handeln.

6. Funktions- Grobe Ziele oder Ziele in bestimmten

orientiert Bereichen bestimmen das Handeln.

7. Strategisch Strategische Zielsetzungen sowie die

orientiert generelle Unternehmens- oder

Organisationspolitik bestimmen das Handeln.

(8) Dimension nach finanziellen Auswirkungen des

Verwaltungshandelns pro Jahr (§ 22 Abs. 2 Z. 7 Oö. GG 2001):

-------------------------------------------------------------------

Abstufungen Merkmale

-------------------------------------------------------------------

1. Minimal finanzielle Auswirkungen des Handelns sind

unbedeutend

Abstufungen

Merkmale

1.

Minimal

finanzielle Auswirkungen des Handelns sind unbedeutend

2.

Sehr klein

bis 500.000 Euro

3.

Klein

bis 5.000.000 Euro

4.

Mittel

bis 50.000.000 Euro

5.

Groß

bis 500.000.000 Euro

6.

Sehr groß

bis 5.000.000.000 Euro

2. Sehr klein bis 500.000 Euro

3. Klein bis 5.000.000 Euro

4. Mittel bis 50.000.000 Euro

5. Groß bis 500.000.000 Euro

6. Sehr groß bis 5.000.000.000 Euro

(9) Einfluss auf Ergebnisse (§ 22 Abs. 2 Z. 9 Oö. GG 2001):

-------------------------------------------------------------------

Abstufungen Merkmale

-------------------------------------------------------------------

1. Gering Der Beitrag erfolgt durch informative,

registrierende oder ähnliche Leistungen, die

von anderen im Zusammenhang mit bestimmten,

wichtigen Ergebnissen benutzt werden.

2. Beitragend Erbringung von interpretierenden, beratenden

oder Assistenzleistungen zur Unterstützung der

Entscheidungen und Handlungen anderer.

3. Anteilig Die Mitwirkung (außer mit eigenen Mitarbeitern

und Vorgesetzten) innerhalb oder

außerhalb der

eigenen Organisationseinheit beim Entscheiden

und Durchführen von Aufgaben ist erforderlich.

4. Entscheidend Es besteht die volle Verantwortung für

Endergebnisse, die anteilige Verantwortung der

anderen Mitwirkenden ist untergeordnet.

Abstufungen

Merkmale

1.

Gering

Der Beitrag erfolgt durch informative, registrierende oder ähnliche Leistungen, die von anderen im Zusammenhang mit bestimmten, wichtigen Ergebnissen benutzt werden.

2.

Beitragend

Erbringung von interpretierenden, beratenden oder Assistenzleistungen zur Unterstützung der Entscheidungen und Handlungen anderer.

3.

Anteilig

Die Mitwirkung (außer mit eigenen Mitarbeitern und Vorgesetzten) innerhalb oder außerhalb der eigenen Organisationseinheit beim Entscheiden und Durchführen von Aufgaben ist erforderlich.

4.

Entscheidend

Es besteht die volle Verantwortung für Endergebnisse, die anteilige Verantwortung der anderen Mitwirkenden ist untergeordnet.

(10) Zwischenstufen:

1.

Zwischenstufen können bei folgenden im § 1 genannten Bewertungskriterien angewendet werden:

1. Fachwissen

Fachwissen

1.

2. Managementwissen

Managementwissen

2.

3. Denkrahmen

Denkrahmen

3.

4. Denkanforderung

Denkanforderung

4.

5. Handlungsfreiheit

Handlungsfreiheit

5.

6. Dimension

Dimension

6.

7. Einfluss auf Ergebnisse

Einfluss auf Ergebnisse

7.

2.

Wird in einem der beiden Bewertungskriterien der Denkleistung (§ 22 Abs. 1 Z 2 Oö. GG 2001) eine Zwischenstufe vergeben, so darf im jeweils anderen Kriterium keine weitere Zwischenstufe zur Bewertung herangezogen werden.

2.

Wird in einem der beiden Bewertungskriterien der Denkleistung (§ 22 Abs. 1 Z. 2 Oö. GG 2001) eine Zwischenstufe vergeben, so darf im jeweils anderen Kriterium keine weitere Zwischenstufe zur Bewertung herangezogen werden.

Stand vor dem 31.12.2007

In Kraft vom 01.10.2005 bis 31.12.2007
§ 1

Bewertungskriterien

(1) Bei der Bewertung sind die im § 22 Oö. GG 2001 angeführten Bewertungskriterien in folgenden Abstufungen zu berücksichtigen. Für die einzelnen Kriterien bzw. Abstufungen sind insbesondere folgende Merkmale charakteristisch.

(2) Fachwissen (§ 22 Abs. 2 Z. 1 Oö. GG 2001):

-------------------------------------------------------------------

Abstufungen Merkmale

-------------------------------------------------------------------

1. Einfache Fähig- Durch einfache Arbeitsanweisung vermittelbare

keiten und Grundkenntnisse sind erforderlich.

Kenntnisse

Abstufungen

Merkmale

1.

Einfache Fähigkeiten und Kenntnisse

Durch einfache Arbeitsanweisung vermittelbare Grundkenntnisse sind erforderlich.

2.

Fachliche Grundkenntnisse

Durch Anlernen vermittelbare Kenntnisse für

-

einfache und standardisierte Arbeitsvorgänge oder

-

für die Verwendung einfacher technischer Einrichtungen

sind erforderlich.

3.

Fachkenntnisse

Durch Praxis erworbene Fertigkeiten oder methodische Kenntnisse in bestimmten Fachgebieten, einschließlich der Fertigkeiten oder Kenntnisse zum Gebrauch von Spezialeinrichtungen sind erforderlich.

4.

Fortgeschrittene Fachkenntnisse

Im Arbeitsprozess gewonnene und durch zusätzliche Ausbildung (z. B. Matura) erweiterte Fachkenntnisse sind erforderlich.

5.

Grundlegende spezielle oder wissenschaftliche Kenntnisse

Durch breite Erfahrung, zusätzliche Weiterbildung oder formelle Fach- oder Hochschulausbildung vermittelte Kenntnisse, die das Können und Verstehen von Techniken, Methoden und Zusammenhängen sowie wissenschaftlicher Theorien und Grundsätze ermöglichen, sind erforderlich.

6.

Ausgereifte spezielle oder wissenschaftliche Kenntnisse

Durch mehrjährige Erfahrungen in der Praxis erworbene, fundierte Kenntnisse in Spezialgebieten oder das Wissen zur Beherrschung komplexer Arbeitsgebiete sind erforderlich.

7.

Beherrschung von komplexen Aufgaben oder von Spezialbereichen

Durch langjährige Erfahrung sowie durch umfassende Fortbildung erworbene Kenntnisse zur Beherrschung von

-

Techniken und Theorien einschließlich ihrer Umsetzung in einem speziellen Aufgabengebiet oder

-

komplexen und vielschichtigen Aufgabengebieten

sind erforderlich.

2. Fachliche Grund- Durch Anlernen vermittelbare Kenntnisse für

kenntnisse - einfache und standardisierte

Arbeitsvorgänge oder

- für die Verwendung einfacher technischer

Einrichtungen

sind erforderlich.

3. Fachkenntnisse Durch Praxis erworbene Fertigkeiten oder

methodische Kenntnisse in bestimmten

Fachgebieten, einschließlich der Fertigkeiten

oder Kenntnisse zum Gebrauch von

Spezialeinrichtungen sind erforderlich.

4. Fortgeschrittene Im Arbeitsprozess gewonnene und durch

Fachkenntnisse zusätzliche Ausbildung (z.B. Matura)

erweiterte Fachkenntnisse sind erforderlich.

5. Grundlegende Durch breite Erfahrung, zusätzliche

spezielle oder Weiterbildung oder formelle Fach- oder

wissenschaftliche Hochschulausbildung vermittelte Kenntnisse,

Kenntnisse die das Können und Verstehen von Techniken,

Methoden und Zusammenhängen sowie

wissenschaftlicher Theorien und Grundsätze

ermöglichen, sind erforderlich.

6. Ausgereifte Durch mehrjährige Erfahrungen in der Praxis

spezielle oder erworbene, fundierte Kenntnisse in

wissenschaftliche Spezialgebieten oder das Wissen zur

Kenntnisse Beherrschung komplexer Arbeitsgebiete sind

erforderlich.

7. Beherrschung von Durch langjährige Erfahrung sowie durch

komplexen umfassende Fortbildung erworbene

Aufgaben oder von Kenntnisse zur Beherrschung von

Spezialbereichen - Techniken und Theorien einschließlich ihrer

Umsetzung in einem speziellen

Aufgabengebiet oder

- komplexen und vielschichtigen

Aufgabengebieten

sind erforderlich.

(3) Managementwissen (§ 22 Abs. 2 Z. 2 Oö. GG 2001):

-------------------------------------------------------------------

Abstufungen Merkmale

-------------------------------------------------------------------

1. Minimal Ausführung einer Aufgabe, die nach Zielsetzung

und Inhalt weitgehend spezifiziert ist und

keine Überwachung anderer Stellen umfasst.

Abstufungen

Merkmale

1.

Minimal

Ausführung einer Aufgabe, die nach Zielsetzung und Inhalt weitgehend spezifiziert ist und keine Überwachung anderer Stellen umfasst.

2.

Begrenzt

Durchführung oder Überwachung der Durchführung einer oder mehrerer dem Ziel und Inhalt nach klar festgelegter Aufgaben unter angemessener Berücksichtigung ihrer Beziehung zu angrenzenden Sachgebieten.

3.

Homogen

Interne Integration von ihrer Zielsetzung nach weitgehend einheitlichen Unterfunktionen oder verwandten Teilbereichen sowie externe Koordination mit anderen Funktionen oder Bereichen.

4.

Heterogen

Integration und Koordination von Funktionen oder Bereichen, die auf Grund ihrer Größe oder Komplexität eigene und teilweise divergierende Zielsetzungen entwickeln.

5.

Breit

Integration und Koordination von allen Funktionen sowie Bereichen des Unternehmens oder der Organisation.

2. Begrenzt Durchführung oder Überwachung der Durchführung

einer oder mehrerer dem Ziel und Inhalt nach

klar festgelegter Aufgaben unter angemessener

Berücksichtigung ihrer Beziehung zu

angrenzenden Sachgebieten.

3. Homogen Interne Integration von ihrer Zielsetzung nach

weitgehend einheitlichen Unterfunktionen oder

verwandten Teilbereichen sowie externe

Koordination mit anderen Funktionen oder

Bereichen.

4. Heterogen Integration und Koordination von Funktionen

oder Bereichen, die auf Grund ihrer Größe oder

Komplexität eigene und teilweise divergierende

Zielsetzungen entwickeln.

5. Breit Integration und Koordination von allen

Funktionen sowie Bereichen des Unternehmens

oder der Organisation.

(4) Umgang mit Menschen (§ 22 Abs. 2 Z. 3 Oö. GG 2001):

-------------------------------------------------------------------

Abstufungen

Merkmale

1.

Minimal

Eine durchschnittliche Höflichkeit und Gewandtheit im Umgang mit Menschen ist erforderlich.

2.

Wichtig

Die Fähigkeit, andere zu verstehen, anzuleiten und zu unterstützen ist von Bedeutung. Überzeugung und Argumentation erfolgt auf der Basis von Sachwissen.

3.

Unentbehrlich:

Interaktion mit anderen zur Beeinflussung und Veränderung von deren Verhaltensweisen ist unentbehrlich. Dies beinhaltet die Entwicklung und Begeisterung anderer sowie die Schaffung eines entsprechenden Arbeitsklimas.

Abstufungen Merkmale

-------------------------------------------------------------------

1. Minimal Eine durchschnittliche Höflichkeit und

Gewandtheit im Umgang mit Menschen ist

erforderlich.(Anm: LGBl. Nr. 67/2007)

2. Wichtig Die Fähigkeit, andere zu verstehen, anzuleiten

und zu unterstützen ist von Bedeutung.

Überzeugung und Argumentation erfolgt auf der

Basis von Sachwissen.

3. Unentbehrlich Die Fähigkeit, andere zu verstehen,

anzuleiten, zu motivieren und zu entwickeln

ist unerlässliche Voraussetzung.

(5) Denkrahmen (§ 22 Abs. 2 Z. 4 Oö. GG 2001):

-------------------------------------------------------------------

Abstufungen Merkmale

-------------------------------------------------------------------

1. Strikte Routine Einfache und detaillierte Anweisungen

bestimmen das Denken.

Abstufungen

Merkmale

1.

Strikte Routine

Einfache und detaillierte Anweisungen bestimmen das Denken.

2.

Routine

Standardisierte Routineabläufe und genaue Anweisungen bestimmen das Denken.

3.

Teilroutine

Geringfügig verschiedenartige Verfahrensweisen unter Verwendung von Präzedenzfällen sowie vorgegebenen Methoden und Normen bestimmen das Denken.

4.

Methoden und Normen

Wesentlich verschiedenartige Verfahrensweisen unter Verwendung von bekannten Methoden und Normen bestimmen das Denken.

5.

Grundsätze und Ziele

Klar definierte Grundsätze und Richtlinien sowie vorgegebene Ziele in Teilbereichen bestimmen das Denken.

6.

Grob definierte Grundsätze,Zielsetzungen

Grob definierte Unternehmens- oder Organisationsrichtlinien und spezifizierte Unternehmens- oder Organisationsziele bestimmen das Denken.

7.

Gesamt-strategischorientiert

Grundsätze der allgemeinen Unternehmens- oder Organisationspolitik und Gesamtziele bestimmen das Denken.

2. Routine Standardisierte Routineabläufe und genaue

Anweisungen bestimmen das Denken.

3. Teilroutine Geringfügig verschiedenartige Verfahrensweisen

unter Verwendung von Präzedenzfällen sowie

vorgegebenen Methoden und Normen bestimmen das

Denken.

4. Methoden und Wesentlich verschiedenartige Verfahrensweisen

Normen unter Verwendung von bekannten Methoden und

Normen bestimmen das Denken.

5. Grundsätze und Klar definierte Grundsätze und Richtlinien

Ziele sowie vorgegebene Ziele in Teilbereichen

bestimmen das Denken.

6. Grob definierte Grob definierte Unternehmens- oder

Grundsätze, Organisationsrichtlinien und spezifizierte

Zielsetzungen Unternehmens- oder Organisationsziele

bestimmen das Denken.

7. Gesamt- Grundsätze der allgemeinen Unternehmens- oder

strategisch Organisationspolitik und Gesamtziele

orientiert bestimmen das Denken.

(6) Denkanforderung (§ 22 Abs. 2 Z. 5 Oö. GG 2001):

-------------------------------------------------------------------

Abstufungen Merkmale

-------------------------------------------------------------------

1. Wiederholend Identische Situationen, deren Lösung eine

einfache Auswahl aus dem Gelernten erfordert,

sind zu bewältigen.

Abstufungen

Merkmale

1.

Wiederholend

Identische Situationen, deren Lösung eine einfache Auswahl aus dem Gelernten erfordert, sind zu bewältigen.

2.

Ähnlich

Ähnliche Situationen, deren Lösung eine sorgfältige Unterscheidung und Auswahl aus dem Gelernten erfordern, sind zu bewältigen.

3.

Unterschiedlich

Unterschiedliche Situationen, die eine Problemanalyse und Suche nach Lösungswegen im Rahmen des gesicherten Standes des Wissens erfordern, sind zu bewältigen.

4.

Adaptiv

Komplexe Situationen, die eine Analyse, Interpretation, Bewertung und besondersausgeprägte Urteilsfähigkeit oder konstruktives und innovatives Denken erfordern, sind zu bewältigen; Strategien sind zu entwickeln.

2. Ähnlich Ähnliche Situationen, deren Lösung eine

sorgfältige Unterscheidung und Auswahl aus dem

Gelernten erfordern, sind zu bewältigen.

3. Unterschiedlich Unterschiedliche Situationen, die eine

Problemanalyse und Suche nach Lösungswegen im

Rahmen des gesicherten Standes des Wissens

erfordern, sind zu bewältigen.

4. Adaptiv Komplexe Situationen, die eine Analyse,

Interpretation, Bewertung und besonders

ausgeprägte Urteilsfähigkeit oder

konstruktives und innovatives Denken

erfordern, sind zu bewältigen; Strategien sind

zu entwickeln.

(7) Handlungsfreiheit (§ 22 Abs. 2 Z. 6 Oö. GG 2001):

-------------------------------------------------------------------

Abstufungen Merkmale

-------------------------------------------------------------------

1. Detailliert Direkte und detaillierte Anweisungen sowie

angewiesen unmittelbare Kontrolle bestimmen das Handeln.

Abstufungen

Merkmale

1.

Detailliert angewiesen

Direkte und detaillierte Anweisungen sowieunmittelbare Kontrolle bestimmen das Handeln.

2.

Angewiesen

Anordnungen und bestehende Arbeitsvorschriften sowie unmittelbare Kontrolle bestimmen das Handeln.

3.

Standardisiert

Vorgegebene Arbeitsweisen und Verfahren, allgemeine Arbeitsvorschriften sowie Teilergebnis- und Erfolgskontrolle bestimmen das Handeln.

4.

Richtliniengebunden

Arbeitsweisen und Verfahren, die aus der Praxis heraus entstanden oder für die genaue Richtlinien vorhanden sind sowie eine allgemeine Erfolgskontrolle bestimmen das Handeln.

5.

Allgemein geregelt

Allgemeine Vorgangsweisen und Verfahren, für die generelle Regelungen oder Richtlinien vorhanden sind, sowie die Erreichung definierter Ziele bestimmen das Handeln.

6.

Funktionsorientiert

Grobe Ziele oder Ziele in bestimmten Bereichen bestimmen das Handeln.

7.

Strategisch orientiert

Strategische Zielsetzungen sowie die generelle Unternehmens- oder Organisationspolitik bestimmen das Handeln.

2. Angewiesen Anordnungen und bestehende Arbeitsvorschriften

sowie unmittelbare Kontrolle bestimmen das

Handeln.

3. Standardisiert Vorgegebene Arbeitsweisen und Verfahren,

allgemeine Arbeitsvorschriften sowie

Teilergebnis- und Erfolgskontrolle bestimmen

das Handeln.

4. Richtlinien- Arbeitsweisen und Verfahren, die aus der

gebunden Praxis heraus entstanden oder für die genaue

Richtlinien vorhanden sind sowie eine

allgemeine Erfolgskontrolle bestimmen das

Handeln.

5. Allgemein Allgemeine Vorgangsweisen und Verfahren, für

geregelt die generelle Regelungen oder Richtlinien

vorhanden sind, sowie die Erreichung

definierter Ziele bestimmen das Handeln.

6. Funktions- Grobe Ziele oder Ziele in bestimmten

orientiert Bereichen bestimmen das Handeln.

7. Strategisch Strategische Zielsetzungen sowie die

orientiert generelle Unternehmens- oder

Organisationspolitik bestimmen das Handeln.

(8) Dimension nach finanziellen Auswirkungen des

Verwaltungshandelns pro Jahr (§ 22 Abs. 2 Z. 7 Oö. GG 2001):

-------------------------------------------------------------------

Abstufungen Merkmale

-------------------------------------------------------------------

1. Minimal finanzielle Auswirkungen des Handelns sind

unbedeutend

Abstufungen

Merkmale

1.

Minimal

finanzielle Auswirkungen des Handelns sind unbedeutend

2.

Sehr klein

bis 500.000 Euro

3.

Klein

bis 5.000.000 Euro

4.

Mittel

bis 50.000.000 Euro

5.

Groß

bis 500.000.000 Euro

6.

Sehr groß

bis 5.000.000.000 Euro

2. Sehr klein bis 500.000 Euro

3. Klein bis 5.000.000 Euro

4. Mittel bis 50.000.000 Euro

5. Groß bis 500.000.000 Euro

6. Sehr groß bis 5.000.000.000 Euro

(9) Einfluss auf Ergebnisse (§ 22 Abs. 2 Z. 9 Oö. GG 2001):

-------------------------------------------------------------------

Abstufungen Merkmale

-------------------------------------------------------------------

1. Gering Der Beitrag erfolgt durch informative,

registrierende oder ähnliche Leistungen, die

von anderen im Zusammenhang mit bestimmten,

wichtigen Ergebnissen benutzt werden.

2. Beitragend Erbringung von interpretierenden, beratenden

oder Assistenzleistungen zur Unterstützung der

Entscheidungen und Handlungen anderer.

3. Anteilig Die Mitwirkung (außer mit eigenen Mitarbeitern

und Vorgesetzten) innerhalb oder

außerhalb der

eigenen Organisationseinheit beim Entscheiden

und Durchführen von Aufgaben ist erforderlich.

4. Entscheidend Es besteht die volle Verantwortung für

Endergebnisse, die anteilige Verantwortung der

anderen Mitwirkenden ist untergeordnet.

Abstufungen

Merkmale

1.

Gering

Der Beitrag erfolgt durch informative, registrierende oder ähnliche Leistungen, die von anderen im Zusammenhang mit bestimmten, wichtigen Ergebnissen benutzt werden.

2.

Beitragend

Erbringung von interpretierenden, beratenden oder Assistenzleistungen zur Unterstützung der Entscheidungen und Handlungen anderer.

3.

Anteilig

Die Mitwirkung (außer mit eigenen Mitarbeitern und Vorgesetzten) innerhalb oder außerhalb der eigenen Organisationseinheit beim Entscheiden und Durchführen von Aufgaben ist erforderlich.

4.

Entscheidend

Es besteht die volle Verantwortung für Endergebnisse, die anteilige Verantwortung der anderen Mitwirkenden ist untergeordnet.

(10) Zwischenstufen:

1.

Zwischenstufen können bei folgenden im § 1 genannten Bewertungskriterien angewendet werden:

1. Fachwissen

Fachwissen

1.

2. Managementwissen

Managementwissen

2.

3. Denkrahmen

Denkrahmen

3.

4. Denkanforderung

Denkanforderung

4.

5. Handlungsfreiheit

Handlungsfreiheit

5.

6. Dimension

Dimension

6.

7. Einfluss auf Ergebnisse

Einfluss auf Ergebnisse

7.

2.

Wird in einem der beiden Bewertungskriterien der Denkleistung (§ 22 Abs. 1 Z 2 Oö. GG 2001) eine Zwischenstufe vergeben, so darf im jeweils anderen Kriterium keine weitere Zwischenstufe zur Bewertung herangezogen werden.

2.

Wird in einem der beiden Bewertungskriterien der Denkleistung (§ 22 Abs. 1 Z. 2 Oö. GG 2001) eine Zwischenstufe vergeben, so darf im jeweils anderen Kriterium keine weitere Zwischenstufe zur Bewertung herangezogen werden.

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