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Legende:
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| Krabbelstube | Kindergarten | Hort |
Gruppenpauschale für die erste Gruppe einer KBBE |
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Gruppenpauschale für jede weitere Gruppe |
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Zuschlag (bei Krabbelstube und Hort) bzw. Abschlag gemäß Abs. 6Zuschlag (bei Krabbelstube und Hort) bzw. Abschlag gemäß Absatz 6, | |||
2024: Euro 664,90 (+/- 30 Finanzie-rungsstunden pro Woche) | 2024: Euro 664,90 (- 30 Finanzie-rungsstunden pro Woche) | 2024: Euro 664,90 (+/- 25 Finanzie-rungsstunden pro | |
2025: Euro 725,70 (+/- 30 | 2025: Euro 725,70 (- 30 | 2025: Euro 725,70 (+/- 25 | |
Der Landesbeitrag erhöht sich ausgehend vom 2024 gewährten2025 zustehenden Betrag für die Folgejahrein den Folgejahren, erstmals am 1. Jänner 20252026, jeweils um den Prozentsatz, um den sich der Gehalt bei Landesbeamtinnen bzw. Landesbeamten des Dienststands der Gehaltsstufe 8 der Funktionslaufbahn 17 nach dem Oö. Gehaltsgesetz 2001 im jeweiligen Vorjahr erhöht hat. (Anm: LGBl.Nr. 56/2023, 87/2023, 45/2024)Der Landesbeitrag erhöht sich ausgehend vom 2024 gewährten2025 zustehenden Betrag für die Folgejahrein den Folgejahren, erstmals am 1. Jänner 20252026, jeweils um den Prozentsatz, um den sich der Gehalt bei Landesbeamtinnen bzw. Landesbeamten des Dienststands der Gehaltsstufe 8 der Funktionslaufbahn 17 nach dem Oö. Gehaltsgesetz 2001 im jeweiligen Vorjahr erhöht hat. Anmerkung, LGBl.Nr. 56/2023, 87/2023, 45/2024)
| Krabbelstube | Kindergarten | Hort |
Gruppenpauschale für die erste Gruppe einer KBBE |
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Gruppenpauschale für jede weitere Gruppe |
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Zuschlag (bei Krabbelstube und Hort) bzw. Abschlag gemäß Abs. 6Zuschlag (bei Krabbelstube und Hort) bzw. Abschlag gemäß Absatz 6, | |||
2024: Euro 664,90 (+/- 30 Finanzie-rungsstunden pro Woche) | 2024: Euro 664,90 (- 30 Finanzie-rungsstunden pro Woche) | 2024: Euro 664,90 (+/- 25 Finanzie-rungsstunden pro | |
2025: Euro 725,70 (+/- 30 | 2025: Euro 725,70 (- 30 | 2025: Euro 725,70 (+/- 25 | |
Der Landesbeitrag erhöht sich ausgehend vom 2024 gewährten2025 zustehenden Betrag für die Folgejahrein den Folgejahren, erstmals am 1. Jänner 20252026, jeweils um den Prozentsatz, um den sich der Gehalt bei Landesbeamtinnen bzw. Landesbeamten des Dienststands der Gehaltsstufe 8 der Funktionslaufbahn 17 nach dem Oö. Gehaltsgesetz 2001 im jeweiligen Vorjahr erhöht hat. (Anm: LGBl.Nr. 56/2023, 87/2023, 45/2024)Der Landesbeitrag erhöht sich ausgehend vom 2024 gewährten2025 zustehenden Betrag für die Folgejahrein den Folgejahren, erstmals am 1. Jänner 20252026, jeweils um den Prozentsatz, um den sich der Gehalt bei Landesbeamtinnen bzw. Landesbeamten des Dienststands der Gehaltsstufe 8 der Funktionslaufbahn 17 nach dem Oö. Gehaltsgesetz 2001 im jeweiligen Vorjahr erhöht hat. Anmerkung, LGBl.Nr. 56/2023, 87/2023, 45/2024)