Anl. 1 K-AGO

Kärntner Allgemeine Gemeindeordnung - K-AGO

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.07.2024 bis 31.12.9999
ANM: § 29 Abs. 13 tritt am 1. September 2010 in Kraft (Art IV Z 1 LGBl Nr 63/2010LGBl Nr 43/2024)

Mit Artikel XXXIII des Gesetzes LGBl Nr 65/2012 wurden folgende Übergangsbestimmungen getroffen:

Landesgesetzblatt Nr 43 aus 2024,)
  1. (1) Dieses Gesetz tritt an dem der Kundmachung folgenden Monatsersten in Kraft.

    Mit Artikel CXV Abs. 1 des Gesetzes LGBl Nr 85/2013 wurde folgendes Inkrafttreten geregelt:

    1. (1) Dieses Gesetz tritt am 1. Jänner 2014 in Kraft, soweit in Abs. 2 nicht anderes bestimmt ist.

      Mit Artikel V des Gesetzes LGBl Nr 3/2015 wurde folgendes Inkraftreten geregelt:

      Es treten in Kraft:

      1. 1.

        3. die übrigen Bestimmungen dieses Gesetzes mit dem auf die Kundmachung dieses Gesetzes folgenden Monatsersten

        Artikel III(LGBl Nr 7/2017)
        Inkrafttreten und Übergangsbestimmungen

        1. (1) Dieses Gesetz tritt am 1. Jänner 2017 in Kraft.
  2. (1)Absatz einsDieses Gesetz tritt mit 1. Juli 2024 in Kraft.
  3. (2)Absatz 2Auf zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Gesetzes bestehende Gemeindeverbände im Sinne des § 84 K-AGO sind die Bestimmungen dieses Gesetzes erstmals nach Ablauf von zwei Jahren nach Inkrafttreten dieses Gesetzes anzuwenden. Mit diesem Zeitpunkt haben die genannten Gemeindeverbände ihre Satzungen erforderlichenfalls an die Bestimmungen dieses Gesetzes anzupassen und in Kraft zu setzen.Auf zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Gesetzes bestehende Gemeindeverbände im Sinne des Paragraph 84, K-AGO sind die Bestimmungen dieses Gesetzes erstmals nach Ablauf von zwei Jahren nach Inkrafttreten dieses Gesetzes anzuwenden. Mit diesem Zeitpunkt haben die genannten Gemeindeverbände ihre Satzungen erforderlichenfalls an die Bestimmungen dieses Gesetzes anzupassen und in Kraft zu setzen.

Stand vor dem 30.06.2024

In Kraft vom 01.01.2023 bis 30.06.2024
ANM: § 29 Abs. 13 tritt am 1. September 2010 in Kraft (Art IV Z 1 LGBl Nr 63/2010LGBl Nr 43/2024)

Mit Artikel XXXIII des Gesetzes LGBl Nr 65/2012 wurden folgende Übergangsbestimmungen getroffen:

Landesgesetzblatt Nr 43 aus 2024,)
  1. (1) Dieses Gesetz tritt an dem der Kundmachung folgenden Monatsersten in Kraft.

    Mit Artikel CXV Abs. 1 des Gesetzes LGBl Nr 85/2013 wurde folgendes Inkrafttreten geregelt:

    1. (1) Dieses Gesetz tritt am 1. Jänner 2014 in Kraft, soweit in Abs. 2 nicht anderes bestimmt ist.

      Mit Artikel V des Gesetzes LGBl Nr 3/2015 wurde folgendes Inkraftreten geregelt:

      Es treten in Kraft:

      1. 1.

        3. die übrigen Bestimmungen dieses Gesetzes mit dem auf die Kundmachung dieses Gesetzes folgenden Monatsersten

        Artikel III(LGBl Nr 7/2017)
        Inkrafttreten und Übergangsbestimmungen

        1. (1) Dieses Gesetz tritt am 1. Jänner 2017 in Kraft.
  2. (1)Absatz einsDieses Gesetz tritt mit 1. Juli 2024 in Kraft.
  3. (2)Absatz 2Auf zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Gesetzes bestehende Gemeindeverbände im Sinne des § 84 K-AGO sind die Bestimmungen dieses Gesetzes erstmals nach Ablauf von zwei Jahren nach Inkrafttreten dieses Gesetzes anzuwenden. Mit diesem Zeitpunkt haben die genannten Gemeindeverbände ihre Satzungen erforderlichenfalls an die Bestimmungen dieses Gesetzes anzupassen und in Kraft zu setzen.Auf zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Gesetzes bestehende Gemeindeverbände im Sinne des Paragraph 84, K-AGO sind die Bestimmungen dieses Gesetzes erstmals nach Ablauf von zwei Jahren nach Inkrafttreten dieses Gesetzes anzuwenden. Mit diesem Zeitpunkt haben die genannten Gemeindeverbände ihre Satzungen erforderlichenfalls an die Bestimmungen dieses Gesetzes anzupassen und in Kraft zu setzen.

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