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für den Abgabepflichtigen in Gemeinden mit Nächtigungen je Einwohner:
der Abgabegruppe: bis zu 40 von 40 bis 80 über 80
A 3,58 ‰ 3,78 ‰ 3,98 ‰
B 2,18 ‰ 2,30 ‰ 2,41 ‰
C 1,15 ‰ 1,22 ‰ 1,28 ‰
D 0,71 ‰ 0,76 ‰ 0,79 ‰
E 0,58 ‰ 0,60 ‰ 0,64 ‰
F 0,38 ‰ 0,41 ‰ 0,43 ‰
G 0,29 ‰ 0,31 ‰ 0,32 ‰
ihres im Land Kärnten im zweitvorangegangenen Jahr erzielten abgabepflichtigen Umsatzes, mindestens jedoch 16,35 Euro.
für den Abgabepflichtigen in Gemeinden mit Nächtigungen je Einwohner:
der Abgabegruppe: bis zu 40 von 40 bis 80 über 80
A 3,58 ‰ 3,78 ‰ 3,98 ‰
B 2,18 ‰ 2,30 ‰ 2,41 ‰
C 1,15 ‰ 1,22 ‰ 1,28 ‰
D 0,71 ‰ 0,76 ‰ 0,79 ‰
E 0,58 ‰ 0,60 ‰ 0,64 ‰
F 0,38 ‰ 0,41 ‰ 0,43 ‰
G 0,29 ‰ 0,31 ‰ 0,32 ‰
ihres im Land Kärnten im zweitvorangegangenen Jahr erzielten abgabepflichtigen Umsatzes, mindestens jedoch 16,35 Euro.