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Versicherer, die eine Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung (§ 59 Abs. 1 KFG 1967) anbieten, können auf Antrag ermächtigt werden, im örtlichen Wirkungsbereich folgender Behörden Zulassungsstellen einzurichten und zu betreiben:
a) | Bezirkshauptmannschaft Feldkirchen, | |||||||||
b) | Bezirkshauptmannschaft Hermagor, | |||||||||
c) | Bezirkshauptmannschaft Klagenfurt-Land, | |||||||||
d) | Bezirkshauptmannschaft St. Veit an der Glan, | |||||||||
e) | Bezirkshauptmannschaft Spittal an der Drau, | |||||||||
f) | Bezirkshauptmannschaft Villach-Land, | |||||||||
g) | Bezirkshauptmannschaft Völkermarkt, | |||||||||
h) | Bezirkshauptmannschaft Wolfsberg, | |||||||||
i) |
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j) |
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Versicherer, die eine Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung (§ 59 Abs. 1 KFG 1967) anbieten, können auf Antrag ermächtigt werden, im örtlichen Wirkungsbereich folgender Behörden Zulassungsstellen einzurichten und zu betreiben:
a) | Bezirkshauptmannschaft Feldkirchen, | |||||||||
b) | Bezirkshauptmannschaft Hermagor, | |||||||||
c) | Bezirkshauptmannschaft Klagenfurt-Land, | |||||||||
d) | Bezirkshauptmannschaft St. Veit an der Glan, | |||||||||
e) | Bezirkshauptmannschaft Spittal an der Drau, | |||||||||
f) | Bezirkshauptmannschaft Villach-Land, | |||||||||
g) | Bezirkshauptmannschaft Völkermarkt, | |||||||||
h) | Bezirkshauptmannschaft Wolfsberg, | |||||||||
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