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Legende:
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Ziel dieses Gesetzes ist es, durch Musikschulen des Landes Kärnten
a) | breiten Kreisen der Bevölkerung eine musikalische Ausbildung zu ermöglichen, | |||||||||
b) | besonders Begabte auf den Besuch musikalischer Lehreinrichtungen höherer Stufe vorzubereiten und | |||||||||
c) | das Gemeinschaftsmusizieren zu fördern. |
Ziel dieses Gesetzes ist es, durch Musikschulen des Landes Kärnten
a) | breiten Kreisen der Bevölkerung eine musikalische Ausbildung zu ermöglichen, | |||||||||
b) | besonders Begabte auf den Besuch musikalischer Lehreinrichtungen höherer Stufe vorzubereiten und | |||||||||
c) | das Gemeinschaftsmusizieren zu fördern. |