§ 13 K-MSchG Eigener Wirkungsbereich

Kärntner Musikschulgesetz 2012

Versionenvergleich

Information zum Versionenvergleich

Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.

Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.


Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.09.2012 bis 31.12.9999

Die den Gemeinden nach diesem Gesetz obliegenden Aufgaben sind solche des eigenen Wirkungsbereiches.

Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.09.2012 bis 31.12.9999

Die den Gemeinden nach diesem Gesetz obliegenden Aufgaben sind solche des eigenen Wirkungsbereiches.

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten