§ 37 Oö. L-PVWO

Oö. Landes-Personalvertretungs-Wahlordnung (V)

Versionenvergleich

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.09.1986 bis 31.12.9999

§ 37

Beginn der Funktion

 

Mit der Zustellung der Verständigung beginnt die Funktion als Vertrauensperson.

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