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5. Abschnitt
Schlußbestimmungen
(1) Dieses Gesetz tritt am 1. Juni 1986 in Kraft.
(2) Mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes tritt das Gesetz über das Landesgesetzblatt für Kärnten, LGBl Nr 25/1948, außer Kraft.
5. Abschnitt
Schlußbestimmungen
(1) Dieses Gesetz tritt am 1. Juni 1986 in Kraft.
(2) Mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes tritt das Gesetz über das Landesgesetzblatt für Kärnten, LGBl Nr 25/1948, außer Kraft.