§ 3 BBV

Baubemessungsverordnung

Versionenvergleich

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 25.06.2010 bis 31.12.9999

Die Bauflächenzahl (BFZ) gibt das Verhältnis der zulässigen überbauten Fläche zur Nettogrundfläche nach folgender Formel an:

Bauflächenzahl = 100 x

überbaute Fläche

 

Nettogrundfläche

 

(BFZ = 100

ÜBF

 
 

 

NGF)

 

 

Aktuelle Fassung

In Kraft vom 25.06.2010 bis 31.12.9999

Die Bauflächenzahl (BFZ) gibt das Verhältnis der zulässigen überbauten Fläche zur Nettogrundfläche nach folgender Formel an:

Bauflächenzahl = 100 x

überbaute Fläche

 

Nettogrundfläche

 

(BFZ = 100

ÜBF

 
 

 

NGF)

 

 

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