§ 5 BBV

Baubemessungsverordnung

Versionenvergleich

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 25.06.2010 bis 31.12.9999

Die Baumassenzahl (BMZ) gibt das Verhältnis des Bauvolumens zur Nettogrundfläche nach folgender Formel an:

Baumassenzahl = 100 x

Bauvolumen

 

Nettogrundfläche

 

(BFZ = 100

BAV

 
 

 

NGF)

 

 

Aktuelle Fassung

In Kraft vom 25.06.2010 bis 31.12.9999

Die Baumassenzahl (BMZ) gibt das Verhältnis des Bauvolumens zur Nettogrundfläche nach folgender Formel an:

Baumassenzahl = 100 x

Bauvolumen

 

Nettogrundfläche

 

(BFZ = 100

BAV

 
 

 

NGF)

 

 

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