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Soweit(1) Dieses Gesetz tritt an dem der Kundmachung folgenden Monatsersten in diesemKraft.
(2) Mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes (Abs. 1) tritt das Gesetz auf Landesgesetze verwiesen wirdvom 7. Februar 1950 betreffend die Einrichtung der Agrarbehörden, sindLGBl. Nr. 13/1950, außer Kraft.
diese in ihrer jeweils geltenden Fassung anzuwenden.(3) (entfällt)
(4) (entfällt)
Soweit(1) Dieses Gesetz tritt an dem der Kundmachung folgenden Monatsersten in diesemKraft.
(2) Mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes (Abs. 1) tritt das Gesetz auf Landesgesetze verwiesen wirdvom 7. Februar 1950 betreffend die Einrichtung der Agrarbehörden, sindLGBl. Nr. 13/1950, außer Kraft.
diese in ihrer jeweils geltenden Fassung anzuwenden.(3) (entfällt)
(4) (entfällt)