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Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
Die Landesregierung kann mit Verordnung vorsehen, dass Prüforgane nach § 24 im Rahmen der Überprüfungstätigkeit gewonnene DatenDie Landesregierung kann mit Verordnung vorsehen, dass Prüforgane nach Paragraph 24, im Rahmen der Überprüfungstätigkeit gewonnene Daten
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Die Landesregierung kann mit Verordnung vorsehen, dass Prüforgane nach § 24 im Rahmen der Überprüfungstätigkeit gewonnene DatenDie Landesregierung kann mit Verordnung vorsehen, dass Prüforgane nach Paragraph 24, im Rahmen der Überprüfungstätigkeit gewonnene Daten
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