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Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
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(2) § 39 K-LTWO in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 85/2013 ist auf bis zum Tag des
Inkrafttretens des Art. V Z 6 mit Vorsatz begangene- und von Amts wegen zu verfolgende gerichtlich strafbare Handlungen anzuwenden. § 39 K-LTWO in der Fassung des Art. V Z 6 ist nur auf nach dem Tag des Übergangsbestimmungen
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(2) § 39 K-LTWO in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 85/2013 ist auf bis zum Tag des
Inkrafttretens des Art. V Z 6 mit Vorsatz begangene- und von Amts wegen zu verfolgende gerichtlich strafbare Handlungen anzuwenden. § 39 K-LTWO in der Fassung des Art. V Z 6 ist nur auf nach dem Tag des Übergangsbestimmungen