§ 5 WVBegG Unwesentliche Mängel

Wiener Volksbegehrensgesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2014 bis 31.12.9999

Das Fehlen von Promulgations- oder Vollzugsklauseln oder die Außerachtlassung von den Sinngehalt des Entwurfes nicht wesentlich beeinträchtigenden gesetzestechnischen Regeln sind unbeachtlich.

Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2014 bis 31.12.9999

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