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Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
Ungültig sind Eintragungen, die
| von nicht stimmberechtigten | |||||||||
| nicht die im § 14 | |||||||||
| von Bürgerinnen oder Bürgern herrühren, die ihr Stimmrecht bei demselben Volksbegehren bereits einmal ausgeübt haben. |
Ungültig sind Eintragungen, die
| von nicht stimmberechtigten | |||||||||
| nicht die im § 14 | |||||||||
| von Bürgerinnen oder Bürgern herrühren, die ihr Stimmrecht bei demselben Volksbegehren bereits einmal ausgeübt haben. |