§ 30 Bgld. GVG Kostenaufteilung

Bgld. Gemeindeverbandsgesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 31.12.1986 bis 31.12.9999

Die Differenz zwischen den Einnahmen und Ausgaben des Verbandes ist auf die verbandsangehörigen Gemeinden nach dem Verhältnis der bei der jeweils letzten Volkszählung ermittelten Einwohnerzahl dieser Gemeinden aufzuteilen.

Aktuelle Fassung

In Kraft vom 31.12.1986 bis 31.12.9999

Die Differenz zwischen den Einnahmen und Ausgaben des Verbandes ist auf die verbandsangehörigen Gemeinden nach dem Verhältnis der bei der jeweils letzten Volkszählung ermittelten Einwohnerzahl dieser Gemeinden aufzuteilen.

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