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Die Konzession erteilt der Magistrat auf Ansuchen des Konzessionswerbers. Das Ansuchen um Konzessionsverleihung ist schriftlich einzubringen und hat folgende Angaben zu enthalten:
1. | Name, Geburtsdatum und Wohnadresse des Konzessionswerbers, bei juristischen Personen, Personengesellschaften des Handelsrechtes und eingetragenen Erwerbsgesellschaften deren Bezeichnung (Firma) und Sitz, | |||||||||
2. | Standort des Unternehmens, | |||||||||
3. | Zeitraum, für den die Konzession angestrebt wird, | |||||||||
4. | Unterschrift des Konzessionswerbers oder seines ausgewiesenen Vertreters. |
Die Konzession erteilt der Magistrat auf Ansuchen des Konzessionswerbers. Das Ansuchen um Konzessionsverleihung ist schriftlich einzubringen und hat folgende Angaben zu enthalten:
1. | Name, Geburtsdatum und Wohnadresse des Konzessionswerbers, bei juristischen Personen, Personengesellschaften des Handelsrechtes und eingetragenen Erwerbsgesellschaften deren Bezeichnung (Firma) und Sitz, | |||||||||
2. | Standort des Unternehmens, | |||||||||
3. | Zeitraum, für den die Konzession angestrebt wird, | |||||||||
4. | Unterschrift des Konzessionswerbers oder seines ausgewiesenen Vertreters. |