§ 18 W-FP Inkrafttreten

Wiener Fiaker- und Pferdemietwagengesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2014 bis 31.12.9999

(1) Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Kundmachung in Kraft.

(2) entfällt; LGBl. Nr. 12/2012 vom 17.2.2012

(3) Die Bestimmungen des § 7 Abs. 3, 4 und 5 treten vier Wochen nach Inkrafttreten dieses Gesetzes in Kraft.

(4) Im § 9 Abs. 5 tritt ab 1. November 2001 an die Stelle der Zahl 142 die Zahl 120.

Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2014 bis 31.12.9999

(1) Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Kundmachung in Kraft.

(2) entfällt; LGBl. Nr. 12/2012 vom 17.2.2012

(3) Die Bestimmungen des § 7 Abs. 3, 4 und 5 treten vier Wochen nach Inkrafttreten dieses Gesetzes in Kraft.

(4) Im § 9 Abs. 5 tritt ab 1. November 2001 an die Stelle der Zahl 142 die Zahl 120.

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