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Wer eine Oberösterreichische Rettungs-Dienstmedaille unbefugt trägt oder sich unbefugt als deren Trägerin bzw. Träger bezeichnet oder wer sie Unbefugten zum Tragen überlässt, begeht – sofern nicht ein strenger zu bestrafender Tatbestand vorliegt – eine Verwaltungsübertretung und ist mit einer Geldstrafe bis zu 220 Euro zu bestrafen.
(Anm.: LGBl.Nr. 69/2012, LGBl.Nr. 69/201290/2013)
Wer eine Oberösterreichische Rettungs-Dienstmedaille unbefugt trägt oder sich unbefugt als deren Trägerin bzw. Träger bezeichnet oder wer sie Unbefugten zum Tragen überlässt, begeht – sofern nicht ein strenger zu bestrafender Tatbestand vorliegt – eine Verwaltungsübertretung und ist mit einer Geldstrafe bis zu 220 Euro zu bestrafen.
(Anm.: LGBl.Nr. 69/2012, LGBl.Nr. 69/201290/2013)