§ 25 T-KMG Eigener Wirkungsbereich

Katastrophenmanagementgesetz, Tiroler

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 31.03.2006 bis 30.04.2025

Die Aufgaben der Gemeinde nach diesem Gesetz mit Ausnahme jener nach § 19 Abs. 2 und § 23 Abs. 4 sind solche des eigenen Wirkungsbereiches.

Aktuelle Fassung

In Kraft vom 31.03.2006 bis 30.04.2025

Die Aufgaben der Gemeinde nach diesem Gesetz mit Ausnahme jener nach § 19 Abs. 2 und § 23 Abs. 4 sind solche des eigenen Wirkungsbereiches.

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