§ 16 Wr. MuG (weggefallen)

Wiener Museumsgesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2024 bis 31.12.9999
(1) Soweit in diesem Gesetz auf bundesgesetzliche Vorschriften (StGB) verwiesen wird, sind diese in der zum In-Kraft-Treten dieses Gesetzes geltenden Fassung anzuwenden§ 16 Wr.

(2) Soweit in diesem Gesetz auf andere Wiener Landesgesetze verwiesen wird, sind diese in der jeweils geltenden Fassung anzuwenden MuG seit 31.12.2023 weggefallen.

Stand vor dem 31.12.2023

In Kraft vom 01.01.2014 bis 31.12.2023
(1) Soweit in diesem Gesetz auf bundesgesetzliche Vorschriften (StGB) verwiesen wird, sind diese in der zum In-Kraft-Treten dieses Gesetzes geltenden Fassung anzuwenden§ 16 Wr.

(2) Soweit in diesem Gesetz auf andere Wiener Landesgesetze verwiesen wird, sind diese in der jeweils geltenden Fassung anzuwenden MuG seit 31.12.2023 weggefallen.

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