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Legende:
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Die Förderungsmittel zur Finanzierung der Förderungsmaßnahmen gemäß § 5 Z 1 und 2 sind aufzubringen durch:
1. | vom Land, vom Bund oder von der Europäischen Union bereitgestellte Mittel, | |||||||||
2. | Zinserträge veranlagter Förderungsmittel, | |||||||||
3. | wegen Nichterfüllung von Auflagen rückgezahlte Mittel, | |||||||||
4. | sonstige Mittel. |
Die Förderungsmittel zur Finanzierung der Förderungsmaßnahmen gemäß § 5 Z 1 und 2 sind aufzubringen durch:
1. | vom Land, vom Bund oder von der Europäischen Union bereitgestellte Mittel, | |||||||||
2. | Zinserträge veranlagter Förderungsmittel, | |||||||||
3. | wegen Nichterfüllung von Auflagen rückgezahlte Mittel, | |||||||||
4. | sonstige Mittel. |