Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.
Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
(1) Nach jedem Einsatz ist ein Einsatzbericht entsprechend den vom Landesfeuerwehrkommandanten herauszugebenden Richtlinien zu verfassen und dem Landesfeuerwehrkommando unverzüglich vorzulegen.
(2) Alle Einsatzberichte sind vom Landesfeuerwehrkommando statistisch zu erfassen und auszuwerten. Das Ergebnis der Auswertung ist der Landesregierung jährlich vorzulegen.
(1) Nach jedem Einsatz ist ein Einsatzbericht entsprechend den vom Landesfeuerwehrkommandanten herauszugebenden Richtlinien zu verfassen und dem Landesfeuerwehrkommando unverzüglich vorzulegen.
(2) Alle Einsatzberichte sind vom Landesfeuerwehrkommando statistisch zu erfassen und auszuwerten. Das Ergebnis der Auswertung ist der Landesregierung jährlich vorzulegen.