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Legende:
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(2) Gehört der Konzessionswerber zu einem vertikal integrierten Elektrizitätsunternehmen und wird die Konzession für ein Verteilernetz beantragt, an das mehr als 100.000 Kunden angeschlossen sind, so muss dieser überdies zumindest in seiner Rechtsform, Organisation und Entscheidungsgewalt unabhängig von den übrigen Tätigkeitsbereichen sein, die nicht mit der Verteilung zusammenhängen. Zur Sicherstellung dieser Unabhängigkeit hat der Konzessionswerber folgende Voraussetzungen zu erfüllen:
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(2) Gehört der Konzessionswerber zu einem vertikal integrierten Elektrizitätsunternehmen und wird die Konzession für ein Verteilernetz beantragt, an das mehr als 100.000 Kunden angeschlossen sind, so muss dieser überdies zumindest in seiner Rechtsform, Organisation und Entscheidungsgewalt unabhängig von den übrigen Tätigkeitsbereichen sein, die nicht mit der Verteilung zusammenhängen. Zur Sicherstellung dieser Unabhängigkeit hat der Konzessionswerber folgende Voraussetzungen zu erfüllen:
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