§ 22 Bgld. GBG Sitzungsgeld

Burgenländisches Gemeindebezügegesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2017 bis 31.12.9999

Den Mitgliedern des Gemeinderates und der Gemeinderatsausschüsse gebührt - sofern sie nicht einen Bezug nach den §§ 6 bis 21 erhalten - für die Teilnahme an einer Sitzung ein Sitzungsgeld in der Höhe von 35 Euro1 % des Ausgangsbetrages gemäß § 2.

Stand vor dem 31.12.2016

In Kraft vom 01.01.2008 bis 31.12.2016

Den Mitgliedern des Gemeinderates und der Gemeinderatsausschüsse gebührt - sofern sie nicht einen Bezug nach den §§ 6 bis 21 erhalten - für die Teilnahme an einer Sitzung ein Sitzungsgeld in der Höhe von 35 Euro1 % des Ausgangsbetrages gemäß § 2.

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