§ 30 Bgld. GBG Verfahren

Burgenländisches Gemeindebezügegesetz

Versionenvergleich

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.07.2012 bis 31.12.9999

Über strittige Bezüge, Sitzungsgelder und Reisekosten hat der Gemeinderat mit Bescheid zu entscheiden.

Stand vor dem 30.06.2012

In Kraft vom 01.07.1998 bis 30.06.2012

Über strittige Bezüge, Sitzungsgelder und Reisekosten hat der Gemeinderat mit Bescheid zu entscheiden.

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