§ 1 Bgld. BHV (weggefallen)

Bgld. Behindertenhilfeverordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.10.2024 bis 31.12.9999
Paragraph eins,

Leiden und Gebrechen im Sinne des § 18 Abs§ 1 Bgld. 2 des Burgenländischen Sozialhilfegesetzes 2000 sind:Leiden und Gebrechen im Sinne des Paragraph 18, Absatz 2, des Burgenländischen Sozialhilfegesetzes 2000 sind:

  1. 1.Ziffer einsnachstehende dauernde Funktionsstörungen des Körpers, der Organe und Organsysteme:
    1. a)Litera aFehlen oder Funktionsbeeinträchtigung von Körperteilen oder Sinnesorgane;
    2. b)Litera bangeborene Missbildungen und Störungen;
    3. c)Litera cFolgezustände nach Erkrankungen, Unfällen und Verletzungen.
  2. 2.Ziffer 2nachstehende dauernde geistige und psychische Störungen:
    1. a)Litera aBeeinträchtigungen durch hirnorganische Schädigungen (wie z. B. Anfallskrankheiten, Minderbegabung, etc.);
    2. b)Litera bBeeinträchtigungen durch psychische Krankheiten (wie z. B. Süchte, Psychosen, etc.);
    3. c)Litera cangeborene intellektuelle Minderbegabung.
BHV seit 30.09.2024 weggefallen.

Stand vor dem 30.09.2024

In Kraft vom 27.01.2000 bis 30.09.2024
Paragraph eins,

Leiden und Gebrechen im Sinne des § 18 Abs§ 1 Bgld. 2 des Burgenländischen Sozialhilfegesetzes 2000 sind:Leiden und Gebrechen im Sinne des Paragraph 18, Absatz 2, des Burgenländischen Sozialhilfegesetzes 2000 sind:

  1. 1.Ziffer einsnachstehende dauernde Funktionsstörungen des Körpers, der Organe und Organsysteme:
    1. a)Litera aFehlen oder Funktionsbeeinträchtigung von Körperteilen oder Sinnesorgane;
    2. b)Litera bangeborene Missbildungen und Störungen;
    3. c)Litera cFolgezustände nach Erkrankungen, Unfällen und Verletzungen.
  2. 2.Ziffer 2nachstehende dauernde geistige und psychische Störungen:
    1. a)Litera aBeeinträchtigungen durch hirnorganische Schädigungen (wie z. B. Anfallskrankheiten, Minderbegabung, etc.);
    2. b)Litera bBeeinträchtigungen durch psychische Krankheiten (wie z. B. Süchte, Psychosen, etc.);
    3. c)Litera cangeborene intellektuelle Minderbegabung.
BHV seit 30.09.2024 weggefallen.

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