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Die Hilfe durch orthopädische und andere Hilfsmittel für Behinderte im Sinne des § 22 Abs§ 2 Bgld. 1 des Burgenländischen Sozialhilfegesetzes 2000 ist durch die Ausstattung mitDie Hilfe durch orthopädische und andere Hilfsmittel für Behinderte im Sinne des Paragraph 22, Absatz eins, des Burgenländischen Sozialhilfegesetzes 2000 ist durch die Ausstattung mit
Die Hilfe durch orthopädische und andere Hilfsmittel für Behinderte im Sinne des § 22 Abs§ 2 Bgld. 1 des Burgenländischen Sozialhilfegesetzes 2000 ist durch die Ausstattung mitDie Hilfe durch orthopädische und andere Hilfsmittel für Behinderte im Sinne des Paragraph 22, Absatz eins, des Burgenländischen Sozialhilfegesetzes 2000 ist durch die Ausstattung mit