§ 3 Bgld. BHV

Bgld. Behindertenhilfeverordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2008 bis 31.12.9999

(1) Die behindertengerechte Adaptierung eines PKW im Sinne des § 24 Abs. 1 Z 5 des Burgenländischen Sozialhilfegesetzes 2000 umfasst

1.

die Ausstattung mit Automatikgetriebe;

2.

die Umrüstung auf Handbetrieb.

(2) Für die Adaptierung gemäß Abs. 1 Z 1 und 2 wird jeweils ein Zuschuss in Höhe von bis zu 744,6806 Euro gewährt.

Stand vor dem 31.12.2007

In Kraft vom 01.01.2003 bis 31.12.2007

(1) Die behindertengerechte Adaptierung eines PKW im Sinne des § 24 Abs. 1 Z 5 des Burgenländischen Sozialhilfegesetzes 2000 umfasst

1.

die Ausstattung mit Automatikgetriebe;

2.

die Umrüstung auf Handbetrieb.

(2) Für die Adaptierung gemäß Abs. 1 Z 1 und 2 wird jeweils ein Zuschuss in Höhe von bis zu 744,6806 Euro gewährt.

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