§ 3 Bgld. BHV (weggefallen)

Bgld. Behindertenhilfeverordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.10.2024 bis 31.12.9999
Paragraph 3,
  1. (1)Absatz einsDie behindertengerechte Adaptierung eines PKW im Sinne des § 24 Abs. 1 Z 5 des Burgenländischen Sozialhilfegesetzes 2000 umfasstDie behindertengerechte Adaptierung eines PKW im Sinne des Paragraph 24, Absatz eins, Ziffer 5, des Burgenländischen Sozialhilfegesetzes 2000 umfasst
    1. 1.Ziffer einsdie Ausstattung mit Automatikgetriebe;
    2. 2.Ziffer 2die Umrüstung auf Handbetrieb.
  2. (2)Absatz 2Für die Adaptierung gemäß Abs. 1 Z 1 und 2 wird jeweils ein Zuschuss in Höhe von bis zu 806 Euro gewährt.Für die Adaptierung gemäß Absatz eins, Ziffer eins und 2 wird jeweils ein Zuschuss in Höhe von bis zu 806 Euro gewährt.
§ 3 Bgld. BHV seit 30.09.2024 weggefallen.

Stand vor dem 30.09.2024

In Kraft vom 01.01.2008 bis 30.09.2024
Paragraph 3,
  1. (1)Absatz einsDie behindertengerechte Adaptierung eines PKW im Sinne des § 24 Abs. 1 Z 5 des Burgenländischen Sozialhilfegesetzes 2000 umfasstDie behindertengerechte Adaptierung eines PKW im Sinne des Paragraph 24, Absatz eins, Ziffer 5, des Burgenländischen Sozialhilfegesetzes 2000 umfasst
    1. 1.Ziffer einsdie Ausstattung mit Automatikgetriebe;
    2. 2.Ziffer 2die Umrüstung auf Handbetrieb.
  2. (2)Absatz 2Für die Adaptierung gemäß Abs. 1 Z 1 und 2 wird jeweils ein Zuschuss in Höhe von bis zu 806 Euro gewährt.Für die Adaptierung gemäß Absatz eins, Ziffer eins und 2 wird jeweils ein Zuschuss in Höhe von bis zu 806 Euro gewährt.
§ 3 Bgld. BHV seit 30.09.2024 weggefallen.

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