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Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 4. April 2000 über die Durchführung der Wahl der Personalvertreter der Bediensteten der Gemeinden und Gemeindeverbände (Burgenländische Gemeinde-Personalvertretungswahlordnung - Bgld. G-PVWO)
StF: LGBl. Nr. 33/2000
Änderung
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des 3. Abschnittes, insbesondere der §§ 14 bis 16 und 19 bis 24 des Burgenländischen Gemeinde-Personalvertretungsgesetzes (Bgld. G-PVG), LGBl. Nr. 78/1999, wird verordnet:
Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 4. April 2000 über die Durchführung der Wahl der Personalvertreter der Bediensteten der Gemeinden und Gemeindeverbände (Burgenländische Gemeinde-Personalvertretungswahlordnung - Bgld. G-PVWO)
StF: LGBl. Nr. 33/2000
Änderung
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des 3. Abschnittes, insbesondere der §§ 14 bis 16 und 19 bis 24 des Burgenländischen Gemeinde-Personalvertretungsgesetzes (Bgld. G-PVG), LGBl. Nr. 78/1999, wird verordnet: