§ 18 Wr.ArchG Verweisungen

Wiener Archivgesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.08.2018 bis 31.12.9999

(1) So weit in diesem Gesetz auf Bundesgesetze verwiesen wird, sind diese in der zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Gesetzes (§ 19)der Novelle LGBl. für Wien Nr. 42/2018 geltenden Fassung anzuwenden.

(2) So weit in diesem Gesetz auf andere Wiener Landesgesetze verwiesen wird, sind diese in der jeweils geltenden Fassung anzuwenden.

Stand vor dem 31.07.2018

In Kraft vom 01.01.2014 bis 31.07.2018

(1) So weit in diesem Gesetz auf Bundesgesetze verwiesen wird, sind diese in der zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Gesetzes (§ 19)der Novelle LGBl. für Wien Nr. 42/2018 geltenden Fassung anzuwenden.

(2) So weit in diesem Gesetz auf andere Wiener Landesgesetze verwiesen wird, sind diese in der jeweils geltenden Fassung anzuwenden.

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