§ 11 Bgld. L-UAG (weggefallen)

Gesetz über die Burgenländische Landesumweltanwaltschaft

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.03.2024 bis 31.12.9999
  1. (1)Absatz einsDieses Gesetz tritt mit 1. Juli 2002 in Kraft.
  2. (2)Absatz 2(Verfassungsbestimmung) § 8 Abs. 6 tritt mit 1. Juli 2002 in Kraft.(Verfassungsbestimmung) Paragraph 8, Absatz 6, tritt mit 1. Juli 2002 in Kraft.
  3. (3)Absatz 3§ 3 ist sinngemäß auf anhängige Verfahren anzuwenden, wenn nach den Verwaltungsvorschriften eine Verhandlung durchzuführen ist und diese nach dem 1. September 2002 anberaumt wird.Paragraph 3, ist sinngemäß auf anhängige Verfahren anzuwenden, wenn nach den Verwaltungsvorschriften eine Verhandlung durchzuführen ist und diese nach dem 1. September 2002 anberaumt wird.
  4. (4)Absatz 4§ 3 Abs. 1 und § 5 Abs. 2 in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 79/2013 treten mit 1. Jänner 2014 in Kraft.Paragraph 3, Absatz eins und Paragraph 5, Absatz 2, in der Fassung des Gesetzes Landesgesetzblatt Nr. 79 aus 2013, treten mit 1. Jänner 2014 in Kraft.
  5. (5)Absatz 5§ 2 Abs. 3, § 3 Abs. 1, § 8 Abs. 3, 5 und 6a, § 9 Abs. 1 und die Anlage 1 in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 8/2023 treten mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.Paragraph 2, Absatz 3,, Paragraph 3, Absatz eins,, Paragraph 8, Absatz 3,, 5 und 6a, Paragraph 9, Absatz eins und die Anlage 1 in der Fassung des Gesetzes Landesgesetzblatt Nr. 8 aus 2023, treten mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.
§ 11 Bgld. L-UAG seit 29.02.2024 weggefallen.

Stand vor dem 29.02.2024

In Kraft vom 02.02.2023 bis 29.02.2024
  1. (1)Absatz einsDieses Gesetz tritt mit 1. Juli 2002 in Kraft.
  2. (2)Absatz 2(Verfassungsbestimmung) § 8 Abs. 6 tritt mit 1. Juli 2002 in Kraft.(Verfassungsbestimmung) Paragraph 8, Absatz 6, tritt mit 1. Juli 2002 in Kraft.
  3. (3)Absatz 3§ 3 ist sinngemäß auf anhängige Verfahren anzuwenden, wenn nach den Verwaltungsvorschriften eine Verhandlung durchzuführen ist und diese nach dem 1. September 2002 anberaumt wird.Paragraph 3, ist sinngemäß auf anhängige Verfahren anzuwenden, wenn nach den Verwaltungsvorschriften eine Verhandlung durchzuführen ist und diese nach dem 1. September 2002 anberaumt wird.
  4. (4)Absatz 4§ 3 Abs. 1 und § 5 Abs. 2 in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 79/2013 treten mit 1. Jänner 2014 in Kraft.Paragraph 3, Absatz eins und Paragraph 5, Absatz 2, in der Fassung des Gesetzes Landesgesetzblatt Nr. 79 aus 2013, treten mit 1. Jänner 2014 in Kraft.
  5. (5)Absatz 5§ 2 Abs. 3, § 3 Abs. 1, § 8 Abs. 3, 5 und 6a, § 9 Abs. 1 und die Anlage 1 in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 8/2023 treten mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.Paragraph 2, Absatz 3,, Paragraph 3, Absatz eins,, Paragraph 8, Absatz 3,, 5 und 6a, Paragraph 9, Absatz eins und die Anlage 1 in der Fassung des Gesetzes Landesgesetzblatt Nr. 8 aus 2023, treten mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.
§ 11 Bgld. L-UAG seit 29.02.2024 weggefallen.

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