Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.
Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
(2) Ist das Taxifahrzeug besetzt oder außer Betrieb, muss die Beleuchtung des Schildes ausgeschaltet sein.
(3) Der Informationsgehalt des Schildes darf durch andere Aufschriften oder durch Bemalung nicht beeinträchtigt werden.
(4) Auf Verlangen des Fahrgastes ist das Schild nach Abs. 1 abzunehmen
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(2) Ist das Taxifahrzeug besetzt oder außer Betrieb, muss die Beleuchtung des Schildes ausgeschaltet sein.
(3) Der Informationsgehalt des Schildes darf durch andere Aufschriften oder durch Bemalung nicht beeinträchtigt werden.
(4) Auf Verlangen des Fahrgastes ist das Schild nach Abs. 1 abzunehmen
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