§ 11 Bgld. BO 2002

Burgenländische Betriebsordnung für den nichtlinienmäßigen Personenverkehr 2002

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 07.12.2022 bis 31.12.9999
Im Fahrzeuginneren sind der Name und der Standort des Gewerbetreibenden sowie das behördliche Kennzeichen des Fahrzeuges und gegebenenfalls die Tarifsätze am Armaturenbrett ersichtlich zu machen; die Angaben müssen eindeutig und gut lesbar sein.

Stand vor dem 06.12.2022

In Kraft vom 01.09.2002 bis 06.12.2022
Im Fahrzeuginneren sind der Name und der Standort des Gewerbetreibenden sowie das behördliche Kennzeichen des Fahrzeuges und gegebenenfalls die Tarifsätze am Armaturenbrett ersichtlich zu machen; die Angaben müssen eindeutig und gut lesbar sein.

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