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(1) Dieses Gesetz tritt mit 1. Jänner 2002 in Kraft.
(2) Mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes tritt das Burgenländische Jugendschutzgesetz 1986, LGBl. Nr. 19/1987, außer Kraft.
(3) Die Änderungen des Titels sowie der §§ 1, 3 Z 4, § 6 Abs. 1, 2, 3, § 10 Abs. 1, 5, § 11 Abs. 1, 3, § 12 Abs. 2, 4, 5, 7 und § 13 Abs. 2 und der Entfall des § 14 durch die Novelle LGBl. Nr. 4/2007 treten mit dem auf die Kundmachung folgenden Tag in Kraft.
(4) Die Änderung des § 9 Abs. 1 und die Anfügungen der § 9 Abs. 3 und § 11 Abs. 4 in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 3/2012 treten mit dem der Kundmachung folgenden Monatsersten in Kraft.
(5) § 12 Abs. 1 in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 79/2013 tritt mit 1. Jänner 2014 in Kraft.
(6) Die Änderungen der §§ 1, 2, 4, 5 Abs. 3, §§ 8, 9 Abs. 1, § 10 Abs. 1 und 2, § 11 Abs. 1 bis 3 und § 12 Abs. 2 und 7 in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 37/2017 treten mit dem der Kundmachung folgenden Monatsersten in Kraft.
(7) Die Änderungen des § 6 Abs. 1, §§ 8, 10 Abs. 1, § 11 Abs. 1 bis 3, § 12 Abs. 7 sowie § 16 in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 81/2018 treten mit 1. Jänner 2019 in Kraft.
(1) Dieses Gesetz tritt mit 1. Jänner 2002 in Kraft.
(2) Mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes tritt das Burgenländische Jugendschutzgesetz 1986, LGBl. Nr. 19/1987, außer Kraft.
(3) Die Änderungen des Titels sowie der §§ 1, 3 Z 4, § 6 Abs. 1, 2, 3, § 10 Abs. 1, 5, § 11 Abs. 1, 3, § 12 Abs. 2, 4, 5, 7 und § 13 Abs. 2 und der Entfall des § 14 durch die Novelle LGBl. Nr. 4/2007 treten mit dem auf die Kundmachung folgenden Tag in Kraft.
(4) Die Änderung des § 9 Abs. 1 und die Anfügungen der § 9 Abs. 3 und § 11 Abs. 4 in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 3/2012 treten mit dem der Kundmachung folgenden Monatsersten in Kraft.
(5) § 12 Abs. 1 in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 79/2013 tritt mit 1. Jänner 2014 in Kraft.
(6) Die Änderungen der §§ 1, 2, 4, 5 Abs. 3, §§ 8, 9 Abs. 1, § 10 Abs. 1 und 2, § 11 Abs. 1 bis 3 und § 12 Abs. 2 und 7 in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 37/2017 treten mit dem der Kundmachung folgenden Monatsersten in Kraft.
(7) Die Änderungen des § 6 Abs. 1, §§ 8, 10 Abs. 1, § 11 Abs. 1 bis 3, § 12 Abs. 7 sowie § 16 in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 81/2018 treten mit 1. Jänner 2019 in Kraft.